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Statistisches Bundesamt: Jede fünfte Schuldnerberatung außergerichtlich erfolgreich

Von den circa 260.000 Beratungsfällen, die im Jahr 2017 von Schuldnerberatungsstellen in Deutschland abgeschlossen wurden, konnte in jedem fünften Fall (20 %) eine außergerichtliche Regulierung der Schuldensituation erreicht werden. Dies ist ein erstes vorläufiges Ergebnis der Überschuldungsstatistik 2017, das das Statistische Bundesamt (Destatis) aus Anlass der Aktionswoche Schuldnerberatung vom 04. bis 08. Juni 2018 veröffentlicht. 

Im Falle einer außergerichtlichen Regulierung gelingt es dem Schuldner, unterstützt oder vertreten durch eine Schuldnerberatungsstelle, sich mit den Gläubigern auf einen Modus der Schuldenbereinigung zu einigen. Dies kann in Form einer Stundung, Reduzierung oder dem gänzlichen Fallenlassen der Forderungen geschehen. Hierdurch wird der für beide Seiten häufig aufwändige Gang vor Gericht vermieden.

In gut der Hälfte der beendeten Beratungsverfahren erfolgte im Jahr 2017 eine gerichtliche Regulierung der Schulden. Dabei dominierten mit 44 % die Verbraucherinsolvenzverfahren. Im Zuge eines Regelinsolvenzverfahrens, welches bei Selbstständigen zur Anwendung kommt, wurden 6 % der Fälle abgeschlossen und 2 % wurden anhand eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans geregelt.

In einigen Fällen waren die Bemühungen der Schuldnerberatungsstellen allerdings auch nicht erfolgreich. So endeten 23 % der im Jahr 2017 beendeten Beratungen mit einem Abbruch entweder durch den Beratenen oder den Berater. In 5 % der Fälle wurden die Klienten an eine andere Beratungsstelle weitervermittelt. Dies muss allerdings nicht zwangsläufig einen negativen Grund haben. Beispielsweise kann auch ein Umzug der beratenen Person hierfür ursächlich sein.

Von Schuldnerberatungsstellen beendete Verfahren nach Art der Beendigung im Jahr 2017
Art der Beendigung Anteil an beendeten Verfahren
in %
Schulden außergerichtlich reguliert 20
Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan 2
Verbraucherinsolvenzverfahren 44
Regelinsolvenzverfahren 6
Weitervermittlung an andere Beratungsstelle 5
Abbruch der Beratung 23

Quelle: PM des Statistischen Bundesamtes