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Stellungnahme des AK InkassoWatch zum Evaluierungsbericht inkassorechtlicher Vorschriften

Der AK InkassoWatch* hat eine Stellungnahme und Skizzierung des Handlungsbedarfs zum Schlussbericht des Instituts für Finanzdienstleistungen (IFF) zur „Evaluierung der inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ veröffentlicht.

Diese Stellungnahme ist sehr lesenswert! Vielen Dank an die Mitglieder des AK InkassoWatch!

Aus der Vorbemerkung:

„Das BMJV hat am 17.04.2018 den Schlussbericht zur Evaluation der inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom 1. Oktober 2013 veröffentlicht. [pdf]

Das Ministerium räumt unter Bezugnahme auf das Gutachten u.a. ein, dass im Hinblick auf die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten aufgezeigt werde, „dass das gesetzgeberische Ziel, die Inkassokosten zu senken, nicht erreicht wurde“. [vgl.: BMJV]

Auch im Koalitionsvertrag vom 14.03.2018 findet sich zur Thematik „Rechtsdurchsetzung und Schlichtung im Verbraucherschutz“ (Zeile 5815 ff.) die Aussage: „Zudem wollen wir die Aufsicht über die Inkassounternehmen verstärken und die Regelungen zum Inkassorecht verbraucherfreundlich weiterentwickeln.“ (Zeile 5821 ff.)

Der AK InkassoWatch hält diese – wenn auch etwas allgemein gehaltene – Absichtserklärung der Bundesregierung ausdrücklich für unterstützenswert und begrüßt deshalb die detailreichen und überzeugenden Ausführungen im Schlussbericht des IFF vom 05. Januar 2018, die sehr gut geeignet sind, das Vorhaben der Bundesregierung zu befördern.

Der AK InkassoWatch schließt sich den getroffenen Empfehlungen und rechtspolitischen Forderungen grundsätzlich an. In einzelnen Punkten wird jedoch eine Konkretisierung der Empfehlungen für notwendig erachtet. Die nachstehend dazu vom AK InkassoWatch unterbreiteten Vorschläge folgen der Einfachheit halber der Systematik des IFF-Schlussberichtes.“

Es folgen sodann sehr detaillierte und aufschlussreiche Ausführungen und Forderungen.

* siehe: Selbstdarstellung des AK InkassoWatch