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6,59 Millionen Menschen leben von Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Leistungen

Über 2,2 Millionen Arbeitslose gab es im Oktober 2018. Doch mit rund 6,59 Millionen lebten nahezu dreimal so viele Menschen in Deutschland von Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Leistungen, darunter knapp zwei Millionen Kinder und Jugendliche. Denn nur ein Teil derer, die staatliche Unterstützung benötigen, gilt auch als arbeitslos im Sinne der Statistik.

Quelle und mehr: www.o-ton-arbeitsmarkt.de (Stefan Sell)

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Bundesverfassungsgericht: Kein Verstoß der Kriterien für die Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe gegen Art. 3 Abs. 1 GG

BVerfG, Beschluss vom 13. November 2018, 1 BvR 1223/18 – aus der Pressemitteilung des Gerichts:

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Auszubildenden hinsichtlich eines Verstoßes der Voraussetzungen für die Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe gegen Art. 3 Abs. 1 GG nicht zur Entscheidung angenommen.

Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin beantragte bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 56 ff. Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III). Der Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass der monatliche Gesamtbedarf der Beschwerdeführerin durch ihre Ausbildungsvergütung und das anrechenbare Erwerbseinkommen ihrer Eltern gedeckt sei.

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Rechtsprechungsübersicht: Sozialleistungen für Unionsbürger*innen

Die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) aus Münster hat wieder eine aktualisierte Rechtsprechungsübersicht zu Ansprüchen auf existenzsichernde Leistungen für Unionsbürger*innen erstellt (Stand 3.1.2019):

https://ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/rechtsorechung_Unionsbuerger.pdf

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Einleger: „Hartz-IV-Leistungen ab 1.1.2019“ von erwerbslos.de

Hier der Hinweis auf die Übersicht der Berliner KOORDINIERUNGSSTELLE GEWERKSCHAFTLICHER ARBEITSLOSENGRUPPEN (www.erwerbslos.de), die auch die Tabelle „Wie viel Geld ist für was in den Hartz-IV-Sätzen 2019 enthalten?“ angibt. Siehe unter http://www.erwerbslos.de/images/a-info_190_einleger.pdf

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Insolvenzgericht Hamburg kehrt bei Regelinsolvenzen zur Buchstabenverteilung zurück

Das Insolvenzgericht Hamburg hat einen neuen Geschäftsverteilungsplan. Demnach werden die Regelinsolvenzen wieder nach Buchstaben vergeben. bei den Verbraucherinsolvenzen bleibt es bei der Zuteilung nach Turnus.

Siehe Auszug Geschäftsverteilung 2019

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Bundessozialgericht: ALG II – Rückforderung kann Vielfaches vom verschwiegenen Vermögen betragen

RA Helge Hildebrandt weist unter der Überschrift Hartz IV: Vermögen immer vollständig angeben! auf BSG, 25.04.2018 – B 14 AS 15/17 R  hin.

Aus der Entscheidung:

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Bundesfinanzhof: Finanzamt kann durch Verwaltungsakt entscheiden, ob ein Steuerpflichtiger i.S.d. § 302 Nr. 1 InsO wegen einer Steuerstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist

RA Henning weist in seinem aktuellen Newsletter auf Bundesfinanzhof, Urteil vom 7.8.2018, VII R 24, 25/17; VII R 24/17; VII R 25/17 hin. Dessen Leitsatz 1: lautet:

Das FA darf durch Verwaltungsakt gemäß § 251 Abs. 3 AO feststellen, dass ein Steuerpflichtiger im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten aus einem Steuerschuldverhältnis wegen einer Steuerstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist.

Anmerkung RA Henning:

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Ärzte der Welt-Bericht „Verwehrtes Recht auf Gesundheit. Krank und ohne medizinische Versorgung in Deutschland”

Aus der Einleitung: „Viele Menschen in Deutschland haben keinen oder nur einen eingeschränkten Zugang zum Gesundheitssystem. Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes sinkt zwar die offizielle Zahl der Menschen ohne Krankenversicherungsschutz seit Einführung der Versicherungspflicht – 2015 waren es 80.000 gegenüber 128.000 im Jahr 2011. Die Dunkelziffer ist jedoch weitaus höher. (…)

Zweifellos verfügt Deutschland über ein hochentwickeltes Ge- sundheitssystem und qualitativ hochwertige Gesundheitsleistungen. Allerdings sind die- se sehr teuer und privat kaum bezahlbar. Folglich bleibt Menschen ohne Krankenversicherung der Zugang faktisch verwehrt.

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Onlineumfrage zur Anhörung beim BVerfG wegen Sanktionen im SGB II

Am 15. Januar 2019 findet vor dem Bundesverfassungsgericht eine Anhörung statt. Es geht um die Frage, ob Sanktionen nach dem SGB II mit der Verfassung vereinbar sind. Tacheles e.V. ist als sogenannter sachverständiger Dritter geladen. Für das Bundesverfassungsgericht wird die Frage, welche Wirkungen Sanktionen nach dem SGB II erzielen, voraussichtlich eine große Rolle spielen. Das ist keine rechtliche Frage, sondern eine Frage nach Erfahrungen.