Mobilfunkanbieter dürfen die Erstattung eines Restguthabens nach Vertragsende nicht von der Rücksendung der SIM-Karte abhängig machen. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen die Verwendung einer entsprechenden Vertragsklausel in Mobilfunkverträgen der Marke Aldi Talk durch die E-Plus Service GmbH geklagt. – Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 8.05.2019, Az. 12 O 264/18 – nicht rechtskräftig – Quelle und mehr: PM des vzbv
Monat: Mai 2019
Die Fachanweisung zu § 22 SGB II zu Kosten der Unterkunft und Heizung wurde aktualisiert – siehe https://www.hamburg.de/basfi/fa-sgbii-kap03-22/4269084/fa-sgbii-22-kdu/. Siehe ebenfalls auch zu § 35 SGB XII: https://www.hamburg.de/basfi/fa-sgbxii-kap03-35/4269970/fa-sgbxii-35-kdu/
Das Statistische Bundesamt meldete gestern: „Private Überschuldung: Starke Unterschiede zwischen Jung und Alt“. Aus der PM:
„Für rund jede vierte Person der unter 25-Jährigen, die im Jahr 2018 eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchten, war der Hauptauslöser der Überschuldungssituation eine unwirtschaftliche Haushaltsführung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, gaben hingegen fast 30 % der älteren Personen (ab 65 Jahren), die sich 2018 in Schuldnerberatung befanden, eine Erkrankung, Sucht oder Unfall beziehungsweise Trennung, Scheidung oder Tod des Partners oder der Partnerin als Hauptauslöser der Überschuldung an.
Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) hat im März 2018 eine Befra-gung obdachloser, auf der Straße lebender Menschen sowie wohnungsloser, öffentlich-rechtlich untergebrachter Personen durchführen lassen. Den Bericht gibt es unter https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/66780/obdachlosen_und_wohnungslosenuntersuchung_2018.pdf
Demnach gaben 53,3 % der befragten Wohnungslosen an, Schulden zu haben. Von den Obdachlosen waren es 46 % (siehe Tabelle 117, Seite 132).
In dem sogenannten „Starke-Familien-Gesetz“ (BGBl. 2019 I Nr. 16 S. 530) werden neben dem Kinderzuschlag die Bildung-und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neu geregelt.
- Im SOZIALRECHT-JUSTAMENT Mai 2019 werden von Bernd Eckhardt ab Seite 3 die Neuregelungen dargestellt.
- Die Verein Widerspruch e.V. aus Bielefeld gibt eine Übersicht
„42 % aller Widersprüche im SGB II wird stattgegeben, weil die Behördenentscheidungen rechtswidrig sind. Auf ca. 35 % aller Klagen trifft das ebenfalls zu. Belastende Entscheidungen gefährden die Existenz. Aus diesem Grund hat der DPWV folgerichtig die Initiative zur Einführung der aufschiebenden Wirkung von Widersprüchen im Bereich des SGB II gestartet. Das Gesetz sieht diese grundsätzlich vor (§ 86a Abs. 1 SGG), nur durch das Hartz IV-eigene Sonderrecht in § 39 SGB II gilt diese Regelung nicht mehr.
Daher ist die Initiative zur Einführung der aufschiebenden Wirkung absolut zu begrüßen! Es wäre super, wenn die anderen Verbände sich dieser Initiative anschließen würden. Mehr dazu hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Br-AfuerArbeit-Gesundheit-SGB_II-Fraktionen.pdf“ – Quelle: Thomé Newsletter
Der Überschuldungsreport 2019 des instituts für finandienstleistungen (iff) ist erschienen. Aus der PM des iff:
„Arbeitslosigkeit wichtigster Auslöser für Überschuldung, Einkommensarmut immer bedeutender
Lediglich 17,6 Prozent der Auslöser für Überschuldung können dem „vermeidbaren Verhalten“ im engeren Sinne zugeschrieben werden. Der große Rest geht auf Ereignisse wie Arbeitslosigkeit (23,1 Prozent), Scheidung, bzw. Trennung (10,5 Prozent), Krankheit (10,0 Prozent) oder Einkommensarmut (9,6 Prozent) zurück. „Beachtlich ist, dass trotz anhaltenden wirtschaftlichen Aufschwungs der Auslöser Arbeitslosigkeit erst 2018 gegenüber 2017 überhaupt einmal nennenswert an Bedeutung verloren hat (2017: 25,4 Prozent)“, so Dr. Dirk Ulbricht, Geschäftsführer des iff–Institut für Finanzdienstleistungen. „Auch der anhaltende, trendmäßige Bedeutungsgewinn der Einkommensarmut ist vor diesem Hintergrund bemerkenswert. Der Anteil der Einkommensarmut ist von 2008 auf 2018 von 2,5 Prozent auf zuletzt 9,6 Prozent gestiegen.“
P-Konto Bescheinigung ab 1.7.2019
Ab dem 1.7.2019 werden neue Pfändungsfreigrenzen gelten. Damit erhöhen sich auch die Beträge in den Bescheinigung zum P-Konto. Die AG SBV hat diese aktualisiert:
- Musterbescheinigung Word (ausfüllbar)
- Musterbescheinigung Excel
- Musterbescheinigung pdf
- Ausfüllhinweise der AG SBV
- Musterbescheinigung zum P-Konto mit Vergleichsberechnung (Excel)
Die AG SBV weist darauf hin, dass die Musterbescheinigung unter eine Creative-Commons (CC)-Lizenz zur Sicherung des Copyrights gestellt wurde. Die Musterbescheinigung darf unter Namensnennung verwendet, aber nicht ohne Genehmigung verändert werden.
Quelle: http://www.schuldnerberatung-sh.de/themen/pfaendungsschutzkonto-p-konto.html
„Für den Kauf eines neuen Autos nehmen viele Menschen einen Kredit auf. Eine Stichprobe von Markt zeigt: Bei der Kreditvergabe würden einige Autohäuser die Kunden in die Schuldenfalle treiben.“ – zur Mediathek-Seite. Siehe auch die IFF-Meldung von Dirk Ulbricht