Wer in Hamburg eine neue Wohnung sucht, muss immer mehr bezahlen: Um 5,8 Prozent sind die Angebotsmieten in Hamburg im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Das fanden die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Ohmoor heraus. – mehr im Beitrag von Hinz&Kunzt
Monat: Mai 2019
„Albtraum Miete“ heißt der Titel der 20. bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AGSBV). Die Aktionswoche findet in diesem Jahr vom 03. bis 07. Juni 2019 statt.
Das Forderungspapier ist nun online. Die Überschriften:
- Wohnraum für Alle
- Keine Stigmatisierung durch SCHUFA-Auskunft
- Finanzielle Hilfen für Menschen mit niedrigem Einkommen
- Information über Unterstützungsangebote durch die Vermieter*innen
Siehe zum Thema auch die Entschließung „Wohnen und Schulden“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB).
Hier der Hinweis auf den Beschluss des BGH vom 21.2.2019, IX ZB 7/17, den RA Kai Henning in seinem aktuellen Inso-Newsletter wie folgt zusammenfasst:
Ein Kautionsrückzahlungsanspruch des Schuldners in einem Verbraucherinsolvenzverfahren wird weder vom Schutz des § 850i ZPO erfasst noch kann er im Regelfall gem. § 765a ZPO aus der Insolvenzmasse freigegeben werden.
Anmerkung RA Henning:
Das Land NRW hat im Rahmen der Verbraucherinsolvenzberatung ein Förderprogramm-Controlling der Verbraucher-Insolvenzberatung eingerichtet. Über ein Eingabe-Tool, das von „d-nrw“ AöR verwaltet wird, müssen dort alle Verbraucherinsolvenzberatungsstellen in NRW jährlich Daten und Kennzahlen zu den durchgeführten Beratungen weitergeben.
Hierzu liegt nun eine Drucksache vom 13.5.2019 vor, die ein umfangreiches Zahlenwerk hergibt:
Drucksache 17/6218.
Aktionswoche Selbsthilfe 2019 gestartet
Anliegen und Probleme selbst in die Hand nehmen, sich zu organisieren und gegenseitig zu stützen – das ist Selbsthilfe. Unter dem Motto „Wir hilft“ findet erstmalig und bundesweit von 18. bis 26. Mai die Aktionswoche Selbsthilfe statt, in der rund 450 Veranstaltungen stattfinden werden.
Zum Hamburger Programm siehe: https://www.kiss-hh.de/aktionswoche.html bzw. direkt als PDF-Datei. Insbesondere: Die Neue Große Bergstraße wird am Freitag, 24.5.2019, zur Infomeile der Selbsthilfe. Rund 60 Selbsthilfegruppen aus den unterschiedlichsten Bereichen beantworten Fragen, informieren über ihre Aktivitäten, geben Tipps und haben ein offenes Ohr.
Hier der Hinweis auf den Beschluss der Datenschutzkonferenz vom 26.4.2019.
Daraus: „Gegen die geplante Einführung eines regelmäßigen vollständigen Meldedatenabgleichs bestehen weiterhin grundlegende verfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Bedenken. Ein solcher Abgleich stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung dar und gerät in Konflikt mit den Grundsätzen der Datenminimierung und der Erforderlichkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a und c, Art. 6 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).“
„Zuletzt haben viele Banken die Gebühren für Girokonten drastisch erhöht. Unsere Finanzexpertin erklärt, wie ein Kontowechsel geht und worauf man dabei achten muss.“ – zur SWR-Sendung
Hier der Hinweis auf eine AWO-Arbeitshilfe. Aus der Einleitung: „Menschen nach der Flucht nehmen ab ihrer Ankunft in Deutschland am hiesigen Konsumalltag teil. Durch zum Teil kriminelle Tricks und unseriöse Verkaufsstrategien treffen selbst erfahrene Verbraucherinnen und Verbraucher Fehlentschei- dungen, die sie in finanzielle Notlagen stürzen können. Geflüchtete Menschen sind mit vielen Gepflogenheiten, sowie Hürden und Fallstricken des deutschen Konsumalltags, nicht vertraut. So können sie besonders häufig und ohne eigenes Verschulden Opfer von Betrug werden und in schwere Notlagen geraten. (…)
Die Arbeitshilfe soll erste praxisorientierte Informationen zu nachgesuchten Themenfeldern des Verbraucherschutzes bieten. Durch reale Fallbeispiele und Hinweise auf beson- ders zu beachtende Fallstricke und entsprechende Tipps stellt sie ein hilfreiches Nachschlagewerk in der Beratungsarbeit dar.“
„Die Kosten für Schulbücher sind vom Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf zu übernehmen, wenn Schüler mangels Lernmittelfreiheit ihre Schulbücher selbst kaufen müssen. Dies hat der 14. Senat des Bundessozialgerichts am Mittwoch, 8. Mai 2019 entschieden (Aktenzeichen B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R).
Die Kosten für Schulbücher sind zwar dem Grunde nach vom Regelbedarf erfasst, nicht aber in der richtigen Höhe, wenn keine Lernmittelfreiheit besteht.
Das Statistische Bundesamt meldet: “ Von den 142.086 im Jahr 2010 eröffneten Insolvenzverfahren natürlicher Personen in Deutschland haben die Gerichte bis zum Jahresende 2017 in 84,7 % der Fälle (120.403) die Schuldner von ihrer Restschuld befreit. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, gab es die meisten Restschuldbefreiungen bei Verbraucherinsolvenzverfahren (91.258 oder 85,9 % der insgesamt 106.291 Fälle).