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AG Hamburg-Blankenese zur Eigenbedarfskündigung

Hier der Hinweis auf Amtsgericht Hamburg-Blankenese, Urteil v. 10.10.2018 – 531 C 159/18: Eine Eigenbedarfskündigung ist unwirksam, wenn sie nach einer zuvor ausgesprochenen Verwertungskündigung erfolgt und der Eigenbedarf nicht konkret und nachvollziehbar begründet ist.