Rechtsanwalt Helge Hildebrandt weist in seinem ohnehin stets lesenswerten Blog https://sozialberatung-kiel.de/ auf § 1 Abs. 1 Nr. 8 ALG II-VO hin. Leitet ein Elternteil Kindergeld zeitnah an das nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Kind weiter, ist dieses bei dem weiterleitenden Elternteil nicht auf den ALG II-Anspruch anzurechnen. Er befasst sich mit der Frage, bis wann das Kindergeld weitergeleitet worden sein muss.