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Caritas und Diakonie: „Inhaftierung darf nicht zum Verlust der Wohnung führen“

„Caritas und Diakonie und ihre Fachverbände der Straffälligenhilfe setzen sich für eine Sicherung der Wohnkosten für Inhaftierte ein: Zu häufig stehen die Betroffenen bei Entlassung buchstäblich auf der Straße, weil ihre Miete selbst bei kurzer Haftzeit nicht übernommen wurde. Oft wird geltendes Recht nur ungenügend umgesetzt.“ – Quelle – direkt zur Stellungnahme