Hier der Hinweis auf den Beitrag „Die Einziehung von Taterträgen – Rechtsgrundlagen und Interventionsmöglichkeiten“ von Dieter Zimmermann; erstmals erschienen in den BAG-SB-Informationen 2018, Heft 3.
Ebenfalls in diesem Zusammenhang der Hinweis auf den Beschluss des Landgericht Stuttgart vom 04.12.2018, Aktenzeichen 8 Kls 230 Js 41625/17 – dargestellt im infodienst-schuldnerberatung.de
Siehe auch BGH zur Einziehung von Taterträgen nach § 73 StGB
Update 13.4.2021: BVerfG: Strafrechtliche Vermögensabschöpfung bei bereits vor Inkrafttreten des Reformgesetzes verjährten Erwerbstaten mit dem Grundgesetz vereinbar