Der Bundesrat hat letzten Freitag (20. September 2019) beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen. Bundesrat-Drucksache 338/19. Die Verordnung soll am 30.6.2021 in Kraft treten.
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Der Bundesrat hat letzten Freitag (20. September 2019) beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen. Bundesrat-Drucksache 338/19. Die Verordnung soll am 30.6.2021 in Kraft treten.
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