Hier der Hinweis auf die aktualisierte Fachanweisung zu § 22 Abs. 8 SGB II:
„Übernahme von Schulden zur Sicherung der Unterkunft und Behebung einer vergleichbaren Notlage“
Hier der Hinweis auf die aktualisierte Fachanweisung zu § 22 Abs. 8 SGB II:
„Übernahme von Schulden zur Sicherung der Unterkunft und Behebung einer vergleichbaren Notlage“
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