http://palandtumbenennen.de: „Es gehört zum gesellschaftlichen Konsens in unserem Land, keine Denkmäler für Nationalsozialisten zu pflegen. Aus guten Gründen akzeptieren wir heute keinen Rudolf-Heß-Platz mehr, kein Auto-Modell namens “Himmler” und keine Hermann-Göring-Schule.
Die Selbstverständlichkeit, mit der solche Namensgebungen als undenkbar gesehen werden, stehen in starkem Kontrast dazu, dass in jeder rechtswissenschaftlichen Fakultät, fast jedem Amt, jedem Gericht und jeder Kanzlei ein juristisches Standardwerk zu finden ist, welches den Namen eines glühenden Nationalsozialisten trägt.
Wenn Hermann Göring und Rudolf Heß, Heinrich Himmler und Roland Freisler als Namensgeber tabu sind, dann muss es auch Otto Palandt sein. In seinem Aufgabenbereich, der Ausbildung des gesamten juristischen Nachwuchses für Staat und Wissenschaft, war er ihr funktionales Äquivalent.
Der “Palandt” ist der meistverkaufte deutsche Zivilrechtskommentar. Seit 1938 ist das juristische Standardwerk nach Otto Palandt benannt, der als Präsident des Reichsjustizprüfungsamtes, Mitglied der NSDAP und der Akademie für Deutsches Recht die sogenannte „Arisierung“ des Rechtswesens vorantrieb. Er war maßgeblich daran beteiligt, Frauen vom Studium der Rechtswissenschaften auszuschließen und forderte, Junge Juristen müssten lernen, „Volksschädlinge zu bekämpfen“ und die „Verbindung von Blut und Boden, von Rasse und Volkstum“ begreifen. Kommentiert hat Otto Palandt in dem nach ihm betitelten Werk nie, seine “Mitarbeit“ beschränkte sich darauf, das nationalsozialistische Regime glorifizierende Vorworte abzufassen. Dennoch vertreibt der große und renommierte rechtswissenschaftliche Verlag C.H. Beck diesen wohl am meisten zitierten Gesetzeskommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch bis heute unter seinem Namen.
Es ist höchste Zeit, den „Palandt“ endlich umzubenennen, um dieser grotesken Ehrerweisung ein Ende zu setzen.“