„42 % aller Widersprüche im SGB II wird stattgegeben, weil die Behördenentscheidungen rechtswidrig sind. Auf ca. 35 % aller Klagen trifft das ebenfalls zu. Belastende Entscheidungen gefährden die Existenz. Aus diesem Grund hat der DPWV folgerichtig die Initiative zur Einführung der aufschiebenden Wirkung von Widersprüchen im Bereich des SGB II gestartet. Das Gesetz sieht diese grundsätzlich vor (§ 86a Abs. 1 SGG), nur durch das Hartz IV-eigene Sonderrecht in § 39 SGB II gilt diese Regelung nicht mehr.
Daher ist die Initiative zur Einführung der aufschiebenden Wirkung absolut zu begrüßen! Es wäre super, wenn die anderen Verbände sich dieser Initiative anschließen würden. Mehr dazu hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Br-AfuerArbeit-Gesundheit-SGB_II-Fraktionen.pdf“ – Quelle: Thomé Newsletter