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LINKE-Bürgerschaftsabgeordnete: Offenes und unabhängiges Beratungsangebot für Erwerbslose langfristig sicherstellen

Hier der Hinweis auf den Antrag Drucksache 21/18350: „Dass die Arbeitslosen-Telefonhilfe e.V. (ATH) im Juli 2019 Insolvenz anmelden musste, ist ein Alarmsignal für den gesamten Bereich der Lebenslagenberatung. Ein wesentliches Beratungselement der ATH war eine niederschwellige, offene, auch telefonische Beratung für Erwerbslose. (…) Die Bürgerschaft möge daher beschließen: Der Senat wird aufgefordert, 1. den Trägern der Lebenslagenberatung nach § 16a Nummer 3 SGB II eine Zuwendung in mit den Trägern abgestimmter Höhe zu gewähren, damit diese Erwerbslosen, die die Beratungsstellen für offene oder Lebenslagenberatungen aufsuchen, Fahrtkosten erstatten können; 2. die Träger insbesondere für die offene Beratung ergänzend zu den vereinbarten im Einzelfall abzurechnenden Pauschalen mit einer Sockelfinanzierung zu fördern, deren Höhe mit den Trägern auszuhandeln ist; (…)