Mit Wirkung zum 01.01.2019 hat nicht nur der Bundesgesetzgeber die bundesweit (fast einheitlich) gehandhabten Regelsätze, sondern auch der Stadtrat von München seine bundesweit höchsten Regelsätze im SGB XII angehoben. Da die Münchner Anhebung dem BMJV erst nachträglich bekannt wurde, musste am 21. Februar 2019 eine zweite Anpassung der PKH-Freibeträge erfolgen, die rückwirkend in Kraft trat.
Die 2. PKH-Bekanntmachung 2019 des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ist im Bundesgesetzblatt vom 27.02.2019 veröffentlicht (BGBl. 2019, 161) und bringt folgende Veränderungen:
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