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CDU-Antrag Hamburgische Bürgerschaft: „Verbraucherfalle Inkasso – Vergütung von Inkassodienstleistern begrenzen“

Die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft Richard Seelmaecker, Dennis Thering, Birgit Stöver, Franziska Rath und Dennis Gladiator (CDU) widmen sich dem Inkasso (Drucksache 21/18054)

„Über 5,8 Millionen Deutsche haben bereits persönliche Erfahrungen mit Inkassodienstleistern gemacht. So verwundert es nicht, dass die Inkassobranche floriert und glänzende Zahlen schreibt. Die Frage ist aber, zu welchem Preis. Der wirtschaftliche Höhenflug begründet sich nämlich nicht zuletzt auf dem Rücken von verunsicherten Schuldnern. Überzogene Gebühren und erfundene Kostenpositionen füllen die Kassen, während die Verbraucher in eine Schuldenspirale geraten.

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BGH zur Rechtsanwaltsgebühr für Einholung von Drittauskünften

BGH, Beschluss vom 20.9.2018 – I ZB 120/17 – gerichtliche Leitsätze:

  1. Der Antrag des Gläubigers auf Einholung von Drittauskünften gemäß § 802a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 , § 802l ZPO ist eine besondere Angelegenheit im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG , für die dem Rechtsanwalt eine 0,3-Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3309 VV RVG zusteht.
  2. Die Vorschrift des § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG ist auf Verfahren zur Einholung von Drittauskünften nach § 802l ZPO nicht analog anwendbar.

Aus der Entscheidung:

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Formulare Eröffnung auf Basiskonto

Der Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags ist in § 33 ZKG iVm Anlage 3 ZKG geregelt. Der Pflicht, den Antrag auch Online zur Verfügung zu stellen („Verfügt der Verpflichtete über einen Internetauftritt, so ist das Formular nach Anlage 3 auch dort zur Verfügung zu stellen.“, § 33 Abs. 2 Satz 3 ZKG) kommen viele Banken recht versteckt nach.

Hier daher mal zwei aktuelle Links, damit nicht nervig gesucht werden muss:

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Informationsblätter der LAG Hessen nun auch auf rumänisch

Die Informationsblätter der LAG Schuldnerberatung Hessen sind eine wertvolle Hilfe, auch und gerade, um in anderen Sprachen informieren zu können.

Nun ist frisch eine weitere Sprache hinzugekommen: Die Informationsblätter gibt es nun auch auf rumänisch.

Die Erstellung und Veröffentlichung dieser Informationsblätter auf rumänisch wurde freundlicherweise von den drei Landesarbeitsgemeinschaften Schuldnerberatung in Rheinland-Pfalz, in Bayern und in Hamburg finanziell gefördert.

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ARD plusminus-Video zu „Restschuldversicherungen: Teuer und oft nutzlos“

„Restschuldversicherungen gehören zum Standard bei Verbraucherkrediten. Schon lange kritisieren Verbraucherschützer diese als überteuert. Jetzt zeigen Untersuchungen, dass Verbraucher im Schadensfall oft auf ihren Schulden sitzen bleiben.“ – zum Bericht

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LSG Rheinland-Pfalz: Säumniszuschläge einer Sozialversicherung sind bei Insolvenzeröffnung hälftig zu erlassen

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat sich am 20.12.2018, L 5 KR 110/18, der Entscheidung der Vorinstanz (= SG Koblenz, 15. März 2018, S 1 KR 623/17) angeschlossen. Das LSG zitiert das SG zustimmend wie folgt:

„(Rz. 6): Das Sozialgericht Koblenz hat die Klage [des Sozialversicherungsträgers gegen den Insolvenzverwalter] durch Urteil vom 15.03.2018 abgewiesen und zur Begründung ausgeführt (… : ) Nach § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB IV dürfe der Versicherungsträger Ansprüche nur erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. Die Vorschrift entspreche § 227 AO, auch wenn sie in der Formulierung etwas abweiche. (…) Gemäß § 227 AO könnten die Finanzbehörden Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. Nach ständiger Rechtsprechung in der Finanzgerichtsbarkeit seien Säumniszuschläge in der Regel zur Hälfte zu erlassen, wenn ihre Funktion als Druckmittel ihren Sinn verlöre

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Instituts der deutschen Wirtschaft (IW): „Viele Deutsche schätzen ihre Einkommensposition falsch ein“

Hier der Hinweis auf die PM des IW vom 12.08.2019 und ein Twitter-Kommentar von Udo Reifner dazu: „#Armut ist nicht nur eine Funktion von #Einkommen, sondern immer mehr von ungleichen Ausgaben. Das verkennen IWF und Presse. Die Armen zahlen mehr für das Gleiche. Dass man die Schulden aus Wucherzinsen und -mieten (#StopWucher) nicht erfasst ist skandalös.“

Siehe auch Matthäus 25,29: „Denn wer da hat, dem wird gegeben werden, und er wird die Fülle haben; wer aber nicht hat, dem wird auch, was er hat, genommen werden.“

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vorläufiger Insolvenzverwalter Tjark Thies: „Hamburger Arbeitslosen-Telefonhilfe berät trotz Insolvenz weiter“

Pressemitteilung vom 15.07.2019: „Das Hamburger Beratungszentrum Arbeitslosen-Telefonhilfe e.V. (ATH) hat beim Amtsgericht Hamburg einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt und Sanierungsexperte Dr. Tjark Thies von der Hamburger Kanzlei Reimer Rechtsanwälte bestellt. Der Geschäftsbetrieb des Vereins läuft uneingeschränkt weiter. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind langfristig gesichert. Zum Insolvenzantrag der Arbeitslosen-Telefonhilfe hatte ein Liquiditäts-Engpass aufgrund eines Rückzahlungsbescheides, einhergehend mit einer Änderung des Abrechnungssystems, geführt.

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Carola Benker: „Der anhaltende Rückgang der Verbraucherinsolvenzverfahren – erste Annäherungen an Erklärungsversuche“

Hier der Hinweis auf den Beitrag „Der anhaltende Rückgang der Verbraucherinsolvenzverfahren – erste Annäherungen an Erklärungsversuche“ von Carola Benker, Zentrale Schuldnerberatung Stuttgart

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Kinderarmut: Paritätische Studie belegt wachsende soziale Ungleichheit in Deutschland

„Eine wachsende soziale Kluft zwischen armen und reichen Familien belegt eine neue Studie der Forschungsstelle des Paritätischen Gesamtverbands, für die aktuelle amtliche Daten ausgewertet wurden. Der Paritätische Wohlfahrtsverband geht darin der Frage nach, wie viel Geld Familien mit Kindern zur Verfügung haben und was sie für die physischen und für soziale Grundbedarfe der Teilhabe der Kinder ausgeben.

Im Zehn-Jahres-Vergleich ging die ohnehin breite Schere zwischen den Haushaltseinkommen der ärmsten und der reichsten Familien weiter auseinander, so der Befund.