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RA Kai Henning zur SCHUFA-Entscheidung des LG Frankfurt

Kürzlich wiesen wir hier auf LG-Frankfurt, 20.12.2018, 2-05 O 151/18 hin („LG Frankfurt verurteilt Auskunftei zur Löschung des Eintrags „Erteilung der Restschuldbefreiung“ bei Wohnungssuche„). Zu der Entscheidung merkt RA Kai Henning in seinem aktuellen InsO-Newsletter 2-2019 an:

„Diese nicht rechtskräftige Entscheidung (Berufung anhängig OLG Frankfurt -11 U 13/19-) eröffnet die gerichtliche Auseinandersetzung über die Frage, welche Speicherfristen hinsichtlich des Eintrags „Erteilung Restschuldbefreiung“ nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung im Mai 2018 für Wirtschaftsauskunfteien gelten. Das Landgericht Frankfurt sieht eine grundsätzliche Zulässigkeit der taggenauen Speicherung und Wiedergabe für einen Zeitraum von drei Jahren, spricht aber gleichzeitig im vorliegenden Einzelfall dem Schuldner einen Anspruch auf vorzeitige Löschung zu.

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Neue Einkommens-Freibeträge ab 01.01.2019 für die Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Mit Wirkung zum 01.01.2019 hat nicht nur der Bundesgesetzgeber die bundesweit (fast einheitlich) gehandhabten Regelsätze, sondern auch der Stadtrat von München seine bundesweit höchsten Regelsätze im SGB XII angehoben. Da die Münchner Anhebung dem BMJV erst nachträglich bekannt wurde, musste am 21. Februar 2019 eine zweite Anpassung der PKH-Freibeträge erfolgen, die rückwirkend in Kraft trat.

Die 2. PKH-Bekanntmachung 2019 des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ist im Bundesgesetzblatt vom 27.02.2019 veröffentlicht (BGBl. 2019, 161) und bringt folgende Veränderungen:
Infoblatt zum Download + Berechnungsbogen zum Download

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„Schuldenfrei im Alter – Lassen Sie uns über Geld sprechen!“ Aktualisierte Neuauflage des BAGSO-Ratgebers erschienen

„Die Broschüre „Schuldenfrei im Alter“, die die BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen) mit Unterstützung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit der Diakonie Deutschland nun in zweiter, vollständig aktualisierter Auflage herausgegeben hat, will dazu beitragen, dass frühzeitig professionelle Hilfen zum Beispiel in Form einer Schuldnerberatung in Anspruch genommen werden.

Die Autorinnen Claudia Lautner und Maike Cohrsvom DiakonischenWerk Köln und Region geben in dem kompakten Ratgeber zahlreiche Hinweise, wie man sich auf mögliche finanzielle Veränderungen im Alter vorbereiten kann. Außerdem finden sich darin Informationen zur Besteuerung der Rente, zu Zuverdienstmöglichkeiten sowie zu staatlichen Hilfen, wenn die Rente nicht reicht.

Die Broschüre kann – auch in größerer Stückzahl – kostenfrei bei der BAGSO bestellt werden (bestellungen@bagso.de)“ – Quelle: PM BAGSO

Siehe auch als Download unter: https://shop.bagso.de/#!/Publikation/6

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LG Frankfurt verurteilt Auskunftei zur Löschung des Eintrags „Erteilung der Restschuldbefreiung“ bei Wohnungssuche

Das LG Frankfurt hat mit Urteil vom 20.12.2018, 2-05 O 151/18 eine bekannte Auskunftei zur Löschung des Eintrags „Restschuldbefreiung erteilt“ verurteilt. Entscheidung als pdf. Leitsätze (von RA Matthias Butenob):

  1. Die Speicherung der Erteilung der Restschuldbefreiung durch eine Auskunftei für einen Zeitraum von drei Jahren ist regelmäßig nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DS-GVO gerechtfertigt. Es ist nicht Zweck der Erteilung der Restschuldbefreiung, dass der Schuldner wieder am Wirtschaftsleben teilnehmen kann, als ob es das Insolvenzverfahren gar nicht gegeben hätte.
  2. Im Einzelfall kann sich allerdings ein Recht des Schuldners auf Löschung nach Art. 17 Abs. 1 Buchst. c DS-GVO („Recht auf Vergessenwerden“) ergeben. Dies ist dann der Fall, wenn die Information über die Restschuldbefreiung, die die Auskunftei im Wege einer Bonitätsauskunft über den Schuldner erteilt, diesem sowohl bei seiner beruflichen Weiterentwicklung als auch bei der Wohnungssuche hinderlich sein kann. Die Beeinträchtigung bei der Wohnungssuche wiegt schwer.

Die Entscheidung ist sehr lesenswert. Auszüge nachstehend. Es wurde auch noch die Wiederherstellung des ursprünglichen sog. Scorewerts sowie Schmerzensgeld eingeklagt. Diesbezüglich wurde die Klage abgewiesen. Dies allerdings, weil die entsprechenden Informationen der Auskunftei erst sehr spät (mündliche Verhandlung / Schriftsatzfrist) vorgelegt wurden.

Aus der Entscheidung:

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Süddeutsche Zeitung: Jobcenter geben 60 Millionen Euro aus, um 18 Millionen einzutreiben

Hier der Hinweis auf einen Bericht von Henrike Roßbach auf sueddeutsche.de. Jobcenter müssen auch kleine Beträge von Hartz-IV-Empfängern zurückfordern. Das verursacht einen enormen Verwaltungsaufwand. 2018 wurden insgesamt 18 Millionen Euro an Kleinbeträgen bis 50 Euro zurückgefordert. Gekostet aber hat das rund 60 Millionen Euro.

Siehe auch Rückforderungen bei Hartz – IV Hoher Aufwand, wenig Ertrag auf tagesschau.de

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OLG Frankfurt zu Preisklauseln für Basiskonto

Ein monatlicher Grundpreis von 8,99 € sowie Kosten von 1,50 € für eine beleghafte Überweisung im Rahmen eines Basiskontos sind unangemessen hoch und damit unwirksam. Basiskonten müssen zwar nicht als günstigstes Kontomodell eines Kreditinstituts angeboten werden, die Preise sollen aber das durchschnittliche Nutzerverhalten dieser Kontoinhaber angemessen widerspiegeln, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 27.02.2019, Az. 19 U 104/18; Vorinstanz: LG Frankfurt am Main, Urteil vom 08.05.2018, Az. 2/28 O 98/17).

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, da die Sache im Hinblick auf eine unbestimmte Vielzahl von betroffenen Basiskonteninhabern und Bankinstituten grundsätzliche Bedeutung habe. – Quelle: PM des Gerichts

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Stellenangebot: GATE-Ostholstein in Neustadt i. H.

Der Verein pro Arbeit e. V. sucht zum nächstmöglichen Termin für die nach § 305 InsO anerkannte Schuldner-und Insolvenzberatungsstelle GATE-Ostholstein in Neustadt i. H. einen Mitarbeiter (m/w) mit Berufsausbildung im juristischen oder kaufmännischen Bereich, einem abgeschlossenen Studium der Sozialen Arbeit (FH/HS) bzw. einer vergleichbaren Qualifikation für den Einsatz in der Schuldner-und Insolvenzberatung mit einem Stellenumfang von 38,42 Std./Woche.

Mehr unter: http://www.gate-schuldnerberatung.de/Stellenangebot.pdf

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ARD-Panorama „Trotz strenger Gesetze: Banken zocken weiter Kreditkunden ab“

In Ergänzung zu unserer Meldung vom 15.2.2019 (Achtung Kreditfalle) hier der Hinweis auf den sehenswerten Bericht des ARD-Magazins Panorama mit dem Titel „Trotz strenger Gesetze: Banken zocken weiter Kreditkunden ab

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AG Hamburg-Blankenese zur Eigenbedarfskündigung

Hier der Hinweis auf Amtsgericht Hamburg-Blankenese, Urteil v. 10.10.2018 – 531 C 159/18: Eine Eigenbedarfskündigung ist unwirksam, wenn sie nach einer zuvor ausgesprochenen Verwertungskündigung erfolgt und der Eigenbedarf nicht konkret und nachvollziehbar begründet ist.

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Sozialdatenschutz nach der neuen EU-DSGVO: Veranstaltung am 26.02.2019 in der Universität Hamburg

Die Universität Hamburg, Forschungsstelle für Sozialrecht und Sozialpolitik, lädt zu einer Veranstaltung mit Dr. Anders Leopold (Richter am Landessozialgericht Hamburg) am 26.02.2019 ein.

„Datenschutz ist seit vergangenem Jahr wieder in aller Munde: Mit dem Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat die EU eine neue Zeitrechnung im Datenschutzrecht eingeleitet, denn die DS-GVO ist seit dem 25.5.2018 das primäre Datenschutzgesetz in allen Mitgliedstaaten. Sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor gelten nunmehr weitgehend einheitliche Regeln für den Datenschutz.