Der Verein Bremische Straffälligenbetreuung hat die Dokumentation seiner Fachtung „Schuldenregulierungsfonds in der Straffälligenhilfe“ online gestellt: http://straffaelligenhilfe-bremen.de/fachtagung-20180316.html
Jahr: 2019
Hier der Hinweis auf den Diakonie-Text 8.2018 mit dem Titel „Armut Macht Ohnmacht – Strategien der Ermutigung„.
www.stopwucher.de meldet: Sehr interessiert zeigten sich am 16. Januar Abgeordnete verschiedener Fraktionen des Deutschen Bundestages über die Situation einer Kreditnehmerin, die ihnen ihren Fall schilderte.
Eine ursprünglich notwendige Kreditaufnahme wegen einer Autoreparatur und einer Zahnbehandlung entwickelte sich innerhalb von nur fünf Jahren zum finanziellen Fiasko. Allein zwei kurz hintereinander geschlossene Verträge – wobei der zweite Kredit auf Initiative der Bank zurückgeht – führten zum aktuellen Nettokredit über 40.100 Euro.
„Zur Vorbereitung der Anhörung beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu den Sanktionen bei Hartz IV am 15. Januar 2019 hat der Erwerbslosenverein Tacheles eine umfangreiche Umfrage zu den Folgen und Wirkungen von Sanktionen durch die Jobcenter durchgeführt. Die Umfrage wurde am Dienstag dem BVerfG übergeben und die Ergebnisse in das Verfahren eingebracht.
Hiermit laden wir herzlich zum Seminar
„Grundkenntnisse der Schuldnerberatung – eine Einführung“
mit Eva Müffelmann und Mark Schmidt-Medvedev
am Montag, 11. März 2019, von 10 – 17 Uhr ein.
Zur vollständigen Seminareinladung – direkt zur Anmeldung AUSGEBUCHT
Das Seminar richtet sich an Fachkräfte in der Sozialen Arbeit, die
Über 2,2 Millionen Arbeitslose gab es im Oktober 2018. Doch mit rund 6,59 Millionen lebten nahezu dreimal so viele Menschen in Deutschland von Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Leistungen, darunter knapp zwei Millionen Kinder und Jugendliche. Denn nur ein Teil derer, die staatliche Unterstützung benötigen, gilt auch als arbeitslos im Sinne der Statistik.
Quelle und mehr: www.o-ton-arbeitsmarkt.de (Stefan Sell)
BVerfG, Beschluss vom 13. November 2018, 1 BvR 1223/18 – aus der Pressemitteilung des Gerichts:
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Auszubildenden hinsichtlich eines Verstoßes der Voraussetzungen für die Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe gegen Art. 3 Abs. 1 GG nicht zur Entscheidung angenommen.
Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin beantragte bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 56 ff. Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III). Der Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass der monatliche Gesamtbedarf der Beschwerdeführerin durch ihre Ausbildungsvergütung und das anrechenbare Erwerbseinkommen ihrer Eltern gedeckt sei.
Die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) aus Münster hat wieder eine aktualisierte Rechtsprechungsübersicht zu Ansprüchen auf existenzsichernde Leistungen für Unionsbürger*innen erstellt (Stand 3.1.2019):
https://ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/rechtsorechung_Unionsbuerger.pdf
Hier der Hinweis auf die Übersicht der Berliner KOORDINIERUNGSSTELLE GEWERKSCHAFTLICHER ARBEITSLOSENGRUPPEN (www.erwerbslos.de), die auch die Tabelle „Wie viel Geld ist für was in den Hartz-IV-Sätzen 2019 enthalten?“ angibt. Siehe unter http://www.erwerbslos.de/images/a-info_190_einleger.pdf
Das Insolvenzgericht Hamburg hat einen neuen Geschäftsverteilungsplan. Demnach werden die Regelinsolvenzen wieder nach Buchstaben vergeben. bei den Verbraucherinsolvenzen bleibt es bei der Zuteilung nach Turnus.