RA Helge Hildebrandt weist unter der Überschrift Hartz IV: Vermögen immer vollständig angeben! auf BSG, 25.04.2018 – B 14 AS 15/17 R hin.
Aus der Entscheidung:
RA Helge Hildebrandt weist unter der Überschrift Hartz IV: Vermögen immer vollständig angeben! auf BSG, 25.04.2018 – B 14 AS 15/17 R hin.
Aus der Entscheidung:
RA Henning weist in seinem aktuellen Newsletter auf Bundesfinanzhof, Urteil vom 7.8.2018, VII R 24, 25/17; VII R 24/17; VII R 25/17 hin. Dessen Leitsatz 1: lautet:
Das FA darf durch Verwaltungsakt gemäß § 251 Abs. 3 AO feststellen, dass ein Steuerpflichtiger im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten aus einem Steuerschuldverhältnis wegen einer Steuerstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist.
Anmerkung RA Henning:
Aus der Einleitung: „Viele Menschen in Deutschland haben keinen oder nur einen eingeschränkten Zugang zum Gesundheitssystem. Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes sinkt zwar die offizielle Zahl der Menschen ohne Krankenversicherungsschutz seit Einführung der Versicherungspflicht – 2015 waren es 80.000 gegenüber 128.000 im Jahr 2011. Die Dunkelziffer ist jedoch weitaus höher. (…)
Zweifellos verfügt Deutschland über ein hochentwickeltes Ge- sundheitssystem und qualitativ hochwertige Gesundheitsleistungen. Allerdings sind die- se sehr teuer und privat kaum bezahlbar. Folglich bleibt Menschen ohne Krankenversicherung der Zugang faktisch verwehrt.
Am 15. Januar 2019 findet vor dem Bundesverfassungsgericht eine Anhörung statt. Es geht um die Frage, ob Sanktionen nach dem SGB II mit der Verfassung vereinbar sind. Tacheles e.V. ist als sogenannter sachverständiger Dritter geladen. Für das Bundesverfassungsgericht wird die Frage, welche Wirkungen Sanktionen nach dem SGB II erzielen, voraussichtlich eine große Rolle spielen. Das ist keine rechtliche Frage, sondern eine Frage nach Erfahrungen.
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