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Positionspapier der AG SBV zur Richtlinie (EU) 2019/1023 (Restrukturierung und Insolvenz)

Hier der Hinweis auf das Postionspapier der AG SBV zur EU-Richtlinie vom 20.6.2019. Die Überschriften des Positionspapiers:

1. Einheitliche Entschuldungsfrist von drei Jahren für alle natürlichen Personen

2. Offener Zugang zur Restschuldbefreiung muss erhalten bleiben

3. Entschuldungsfrist auch für derzeit ausgenommene Forderungen

4. Keine Verschärfung des Versagungsrechts

5. „Fresh Start“ ist gefährdet, wenn Restschuldbefreiung verstärkt in Frage gestellt wird

6. Harmonisierung von Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrecht

7. Einschränkung der Veröffentlichungsfrist nach Erteilung der Restschuldbefreiung