Am 23.1.2015 wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet. Ab Mai 2015 zahlt der Arbeitgeber das Gehalt um 200,- Euro gekürzt aus. Selbst bei voller Zahlung hätte das Gehalt aber stets unterhalb der Pfändungsfreigrenzen des § 850 c ZPO gelegen.
Am 2.9.2016 klagt die Schuldnerin nun beim Arbeitsgericht den Differenzlohn für 5/2015 – 5/2016 ein. Wie sieht wohl die Entscheidung des Gerichts aus? Auf tarifrechtliche Ausschlussfristen kommt es nicht an.
Gerne erst selbst denken und dann hier zum Lösungsvorschlag