In dem sogenannten „Starke-Familien-Gesetz“ (BGBl. 2019 I Nr. 16 S. 530) werden neben dem Kinderzuschlag die Bildung-und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neu geregelt.
- Im SOZIALRECHT-JUSTAMENT Mai 2019 werden von Bernd Eckhardt ab Seite 3 die Neuregelungen dargestellt.
- Die Verein Widerspruch e.V. aus Bielefeld gibt eine Übersicht