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Heute Anhörung im BT-Rechtsausschuss zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Heute findet die Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zu den beiden Gesetzentwürfen Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens BT-Drucksache 19/21981 (Bundesregierung) und Entwurf eines Gesetzes zur insolvenzrechtlichen Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Insolvenzfolgen-Abmilderungsgesetz) BT-Drucksache 19/18681 (B90/Grüne) statt.

Stellungnahmen der Sachverständigen

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 04.11.2020
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Anna Mayr: „Die Elenden – Warum unsere Gesellschaft Arbeitslose verachtet und sie dennoch braucht“

Hier der Hinweis auf das jüngst erschienene Buch „Die Elenden – Warum unsere Gesellschaft Arbeitslose verachtet und sie dennoch braucht“ von Anna Mayr (Hanser Berlin).

Klappentext: „Anna Mayr war noch ein Kind und schon arbeitslos. Sie ließ die Armut hinter sich, doch den meisten gelingt das nicht – und das ist so gewollt. Dieses Buch zeigt, warum.“

Das knapp 200seitige Werk sollte jede*r Schuldnerberater*in kennen, auch und gerade, weil die Profession „Soziale Arbeit“ nicht wirklich gut weg kommt (Kapitel „Keine echte Güte – Warum wir den Armen nicht wirklich helfen“). – Audios für Lesefaule.

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Rund 77 Prozent in einem Normalarbeitsverhältnis

Im Jahr 2018 sind rund 26,2 Millionen Erwerbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahren in einem Normalarbeitsverhältnis (ohne Befristung, Teilzeit, Minijob oder Leiharbeit) tätig gewesen. Dies entspricht einem Anteil von 77,7 Prozent an allen abhängig Beschäftigten in dieser Altersgruppe. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22647) auf eine Kleine Anfrage (19/21487) der Fraktion Die Linke unter Hinweis auf Daten der Bundesagentur für Arbeit. Demnach waren knapp 80 Prozent der deutschen Beschäftigten in einem Normalarbeitsverhältnis tätig. Auf die Gruppe der EU15-Ausländer trifft dies mit rund 73 Prozent zu, auf die Gruppe der restlichen EU-Ausländer mit 65 Prozent und auf die Gruppe der Nicht- EU-Ausländer mit 60 Prozent. – Quelle

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Immer weniger Selbständige gegen Arbeitslosigkeit versichert

Die Zahl der Selbständigen, die sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern, ist seit 2010 deutlich gesunken. Wie aus einer Antwort (19/22414) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/21976) der Fraktion Die Linke hervorgeht, waren im Jahr 2010 rund 261.000 und damit rund sieben Prozent der Selbständigen gegen Arbeitslosigkeit versichert. 2019 waren es nur noch rund 74.000 und damit zwei Prozent der Selbständigen. Im August 2020 waren laut Bundesregierung rund 69.000 Selbständige auf diese Weise versichert. – Quelle

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Verkürzung von Restschuld­befreiungs­verfahren: Gegenäußerung der Bundesregierung

Unter BT-Drucksache 19/22773 ist die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates (dazu unsere Meldung vom 18.9.2020) zu finden. Daraus in Auszügen:

– Der Evaluationszeitraum bis zum 30. Juni 2024 ist angemessen.
– [Die EU-Richtlinie] empfiehlt lediglich, so früh wie möglich die Bestimmungen der Richtlinie über die Entschuldung auch auf Verbraucher anzuwenden. Dieser Empfehlung wird mit dem Entwurf probeweise und mit Blick auf die derzeitigen besonderen Krisenerscheinungen entsprochen. Über eine Verlängerung der Geltungsdauer der Regelungen soll nach Bewältigung der Krisenerscheinungen und auf Grundlage der Informationen entschieden werden, welche die Evaluation liefern wird.
– Die Bundesregierung hält daran fest, dass eine Verkürzung der Speicherfristen [für Auskunfteien] nicht ohne die (…) vorgesehene Evaluation vorgenommen werden sollte.

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Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Das Bundeskabinett hat letzten Mittwoch den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts beschlossen. Das Gesetzespaket sieht einschließlich aller Folgeanpassungen eine Änderung von 46 Gesetzen vor.

Eine Übersicht gibt die PM des BMJV. Dort ist der Gesetzentwurf selbst nicht zu finden. Am 23.6.2020 wurde allerdings der Referentenentwurf veröffentlicht und im Anschluss werden 81 (!) Stellungnahmen wiedergegeben.

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Statistisches Bundesamt: Lohnspreizung: Abstand zwischen Gering- und Besserverdienenden nimmt ab

Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden hat sich zwischen 2014 und 2018 leicht verringert. Nachdem das Statistische Bundesamt (Destatis) im Jahr 2014 einen Stopp der sogenannten Lohnspreizung berichtet hatte, zeigen die Ergebnisse der Verdienststrukturhebung 2018 erstmals eine Tendenz zur Lohnangleichung zwischen Gering- und Besserverdienenden: 2018 erzielten Besserverdienende das 3,27-Fache des Bruttostundenverdiensts von Geringverdienenden, während es 2014 noch das 3,48-Fache gewesen war. – Quelle und mehr: PM des Statistischen Bundesamtes

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Referentenentwurf eines Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts

Hier der Hinweis auf den Referentenentwurf eines Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts. Das Gesetz wird die Soziale Schuldnerberatung allerdings vermutlich kaum betreffen.

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Statistisches Bundesamt: Weniger Menschen ohne Krankenversicherungsschutz

Im Jahr 2019 waren in Deutschland hochgerechnet rund 61 000 Personen nicht krankenversichert und besaßen auch keinen sonstigen Anspruch auf Krankenversorgung. Gegenüber 2015 – damals waren rund 79 000 Personen ohne Krankenversicherungsschutz – ging die Zahl der nicht krankenversicherten Personen um 23 % zurück. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung Deutschlands waren damit weniger als 0,1 % nicht krankenversichert. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) auf der Grundlage des alle vier Jahre erhobenen Zusatzprogramms „Angaben zur Krankenversicherung“ im Mikrozensus, der größten jährlichen Haushaltsbefragung in Deutschland und Europa, mit. – Quelle und mehr: PM Statistisches Bundesamt

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Bundesrat lehnt Entschließung zur Abschaffung von SGB II-Sanktionen für unter 25jährige ab

Die Länder Berlin und Bremen haben dem Bundesrat einen Antrag vorgelegt, nachdem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Sanktionsvorschriften im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu ändern (BR-Drucksache 358/20). Dabei sollten unter anderem folgende Punkte Gegenstand der Gesetzesänderung werden:

  1. Streichung der Sanktionen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  2. Ausschluss von Sanktionen gegenüber Bedarfsgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen.

Letzen Freitag wurde dieser Antrag abgelehnt (TOP 21)