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Bundestagsdebatte (1. Lesung) über Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Gestern hat der Bundestag über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (19/21981) debattiert und ihn im Anschluss zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. – Details

MdB Hirte (CDU/CSU): „Die Anhörung soll am 30. September 2020 stattfinden. Wir werden es nicht schaffen, das Gesetz am 01. Oktober im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen. Ich glaube, es ist in Ordnung, wenn es einige Tage später kommt und wir es dann rückwirkend zum 01. Oktober in Kraft setzen. Es ist ein begünstigendes Gesetz; Vertrauensschutzbedenken und damit verfassungsgerichtliche Bedenken in dieser Richtung sehe ich nicht.“ (Plenarprotokoll, S. 21592).

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Einkommensschere: „Die oberen zehn Prozent der Steuerpflichtigen tragen 51,6 Prozent des Einkommensteueraufkommens“

Hier der Hinweis für Freunde von Zahlen auf die Bundestagsmeldung Einkommensteueraufkommen je Einkommensgruppe.

Die oberen zehn Prozent der Steuerpflichtigen tragen 51,6 Prozent des Einkommensteueraufkommens. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/21210) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21184) hervor. Den Angaben zufolge gehören Steuerpflichtige mit Gesamteinkünften oberhalb von 103.908 Euro zu dieser Gruppe. Die Gruppe trägt zudem 54,6 Prozent des Aufkommens des Solidaritätszuschalges. Die Daten für das Jahr 2019 seien mit Hilfe eines Mikrosimulationsmodells auf der Grundlage der fortgeschriebenen amtlichen Lohn- und Einkommensteuerstatistik ermittelt worden, heißt es in der Antwort.

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Diakonisches Werk Hamburg sucht zum 01.10.2020 eine Schuldnerberaterin / einen Schuldnerberater

Das Diakonische Werk Hamburg sucht zum 01.10.2020 eine Schuldnerberaterin / einen Schuldnerberater (75% Arbeitszeit – 29,02 Stunden/Woche) für den Fachbereich Existenzsicherung für die Schuldnerberatungsstelle in Hamm im Hilfswerk.

Mehr auf der Webseite des Diakonischen Werks. Frist: 20.09.2020

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LSG Sachsen: Behörde hat Zugang von Meldeaufforderung nachzuweisen

Immer mal wieder ist streitig, ob ein Behördenschreiben beim Adressaten angekommen ist. Dann wird von Behördenseite gerne so argumentiert, dass das Schreiben angekommen sein müsse, weil es ja nicht zurückgekommen sei. Und was ist, wenn just nur der Zugang von „missliebigen Schreiben“ streitig ist?

Hierzu hat das Sächsisches Landessozialgericht eine klare Entscheidung gefällt (Urteil vom 28.5.2020, L 3 AS 64/18, Scan), die in der Sozialen Beratung bekannt sein sollte:

  1. Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Minderungsentscheidung nach § 32 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 SGB ll ist, dass dem Leistungsempfänger eine hinreichend bestimmter Aufforderung zur Meldung (vgl. § 59 SGB ll i. V. m. § 309 Abs. 1 Satz 2, Abs, 2, 3 Satz 1 SGB III) bekannt gegeben wurde.
  2. Für den Umstand, dass eine Meldeaufforderung den Adressaten erreicht hat, trägt nach § 40 Abs. 1 Satz 1 SGB ll in Verbindung mit § 37 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 SGB X der Grundsicherungsträger die objektive Beweislast, wenn der Zugang der Aufforderung bestritten wird.
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Schuldnerberatungsstellen der Diakonie schlagen Alarm: überschuldete Menschen dürfen nicht auf der Strecke bleiben

PM der Diakonie Deutschland vom 4.9.2020: Schuldnerberatungsstellen der Diakonie schlagen Alarm! Die Corona-Krise führt zu deutlich höheren Beratungsanfragen. Je länger die Corona-Krise anhält, umso mehr Menschen geraten in finanzielle Schwierigkeiten.

Je länger die Corona-Krise anhält, umso mehr Menschen geraten in finanzielle Schwierigkeiten. Betroffen sind nicht nur bereits zuvor überschuldungsgefährdete Menschen, sondern zunehmend auch Menschen mit mittleren Einkommen.

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BGH: Die Hemmung nach § 497 Abs. 3 BGB greift auch für schon gekündigte Verbraucherdarlehen

Schlechte Nachrichten für Schuldner*innen: in der strittigen Frage der Verjährungshemmung eines gekündigten Verbraucherdarlehens (vgl. unsere Meldungen) hat sich der BGH wie folgt positioniert, BGH, 14.07.2020, XI ZR 553/19, Leitsatz 1:

Der Hemmungstatbestand des § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB erfasst auch den Anspruch auf Rückzahlung gemäß § 488 Abs. 1 Satz 2, § 497 Abs. 1 Satz 1 BGB nach Gesamtfälligstellung des Teilzahlungsdarlehens wegen Zahlungsverzugs (Senatsurteil vom 13. Juli 2010 – XI ZR 27/10, WM 2010, 1596 Rn. 8 ff., 11 ff.).

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Kleine Anfrage: Negative Bonitätsauskunft durch Wirtschaftsauskunfteien nach Erteilung der Restschuldbefreiung

Die Möglichkeit einer negativen Bonitätsauskunft durch Wirtschaftsauskunfteien nach Erteilung der Restschuldbefreiung von Insolvenzschuldnern ist Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/21916).

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Erinnerung: MAXDA-Geschädigte können Entschädigung beantragen

Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern erinnert – irritierenderweise ohne Nennung des Namens MAXDA – in einer PM vom 01.09.2020 an eine wichtige Frist (Titel der PM): „Frist für Anmeldung von Ansprüchen geschädigter Kunden eines Kreditvermittlungsunternehmens auf Entschädigung aus mehr als 27 Millionen Euro eingezogener Gelder läuft am 30.10.2020 um 24 Uhr ab.“

Worum geht es? test.de fasst wie folgt zusammen: „Der Kredit­vermittler Maxda (Werbe­slogan: „…auch ohne Schufa“) hat von 2010 bis 2017 von rund 157 000 Kunden insgesamt etwa 30 Millionen Euro zu Unrecht kassiert.

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Kleine Anfrage: „Lässt der Senat überschuldete Personen in Harburg im Stich?“

Hier der Hinweis auf die Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Rose (DIE LINKE) vom 24.08.20 und Antwort des Senats, Drucksache 22/1158, Betr.: Lässt der Senat überschuldete Personen in Harburg im Stich?

Aus der Anfrage: „Die Antworten des Senats auf die Schriftlichen Kleinen Anfragen zur „Anerkennung von Schuldnerberatungsstellen I, II und III“ (Drs. 22/592, 22/706 und 22/986) offenbaren eine dramatisch schlechte Beratungssituation für überschuldete Menschen in Hamburg-Harburg. Dort gibt es nur eine einzige Schuldnerberatungsstelle, die im Auftrag der Stadt tätig ist, nämlich die H.S.I. Hamburger Schuldner- und Insolvenzberatung. Hier warten Ratsuchende aktuell fast ein Jahr auf eine Beratung, dreimal länger als in anderen Beratungsstellen, wo die durchschnittliche Wartezeit bei 117 Tagen liegt. Mehr noch: Waren in 2018 noch elf Beratungskräfte in der H.S.I. tätig, sind es aktuell nur noch sechs. Seit 2018 haben sechs Beratungskräfte, auch die Leitung, die Harburger Beratungsstelle verlassen. Hingegen wurde keine neue Beratungskraft eingestellt. Ich frage den Senat: (…)“

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OLG Köln zu Prämien einer privaten Krankenversicherung nach Insolvenzeröffnung

Hier der Hinweis auf OLG Köln, Beschluss vom 19.2.2020, 9 U 233/19. Aus der Entscheidung:

„Dagegen handelt es sich bei den [erst] nach Insolvenzeröffnung fällig gewordenen Versicherungsprämien weder um Insolvenzforderungen noch um Masseverbindlichkeiten mangels Erfüllungsverlangens des Insolvenzverwalters zur Masse, sondern vielmehr um Neuverbindlichkeiten (…). Dies hat zur Folge, dass die streitgegenständlichen Prämienansprüche der Kl. für den Zeitraum vom 1.1.2016 bis Januar 2019 einschließlich aufgrund ihrer Fälligkeit erst nach Insolvenzeröffnung und der deswegen fehlenden Massezugehörigkeit von der mit amtsgerichtlichem Beschluss vom 15.3.2018 erteilten Restschuldbefreiung nicht erfasst sind. Anderes würde aber auch dann nicht gelten, wenn es sich bei diesen Prämienansprüchen um Masseverbindlichkeiten handeln würde, weil Masseforderungen keine Insolvenzforderungen iSd § 38 InsO sind und deshalb nicht von der Restschuldbefreiung erfasst werden.“