In der nächsten Woche wird der Bundestag über den neuen Haushalt debattieren (vgl. TOP). Damit sieht es so aus, dass der Bundestag über die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre (vgl. 19/21981) frühestens in der 51. KW beschließen wird. Der unhaltbare Wartezustand (vgl. PM der BAG-SB) dauert also an…
Monat: November 2020
Der Bundestag hat am Freitag, 27. November 2020, einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Verbraucherschutz im Inkassorecht (19/20348) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/24735 – Beschlussempfehlung und Bericht; Buchstabe a) zugestimmt. Während die Koalition für das Gesetz stimmte, votierte die Opposition geschlossen dagegen.
Unsterstellt, dass das Gesetz noch im Dezember verkündet werden wird, wird es im Wesentlichen am 1.10.2021 in Kraft treten.
Update 3.1.2021: BGBl. I Nr. 67 vom 30.12.2021, S. 3320
Heute wurde das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I 2466). Deshalb steht nun fest, dass es im Wesentlichen am 1.12.2021 in Kraft treten wird (Ausnahme: Neufassung des § 850c ZPO-neu, welches am 1.8.2021 in Kraft treten wird).
Zum Inhalt der Reform siehe
- Bundestag beschließt Änderungen des Pfändungsschutzkontos (P-Kontos)
- Esther Binner: „Reform des Pfändungsschutzkontos (P-Konto)“ in InsbürO 2020, 275 = BAG-SB-Informationen 2020, 90 – 94 (Ausgabe 3)
- Siehe auch den Hinweis zu § 850f ZPO-neu
Update 09.09.2022: sKA vom 2.9.2022, Bürgerschafts-Drs. 22/9188. Daraus:
Die Staatsanwaltschaft hat die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 21. Januar 2021, mit dem die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt worden ist, zurückgenommen. Das Hauptverfahren gegen den Angeschuldigten ist damit nicht eröffnet worden.
Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 24.11.20
Betr.: Gefährdung richterlicher Unabhängigkeit in der Freien und Hansestadt
Hamburg, Gleichheit vor dem Gesetz und Arbeitsüberlastung der Justiz
– wie ist es um das Strafverfahren gegen den Richter Frank F. bestellt? (Bürgerschafts-Drucksache 22/2309)
Aus der Einleitung: „Einem Bericht der „WirtschaftsWoche“ vom 30. Oktober 2020 zufolge soll die Staatsanwaltschaft Hamburg im Oktober 2019 gegen den Insolvenzrichter Frank F. Anklage wegen Rechtsbeugung und versuchter Nötigung erhoben haben.
Hintergrund sei ein Insolvenzverfahren, bei dem die Frage im Raum stand, ob sich ein Schuldner von seinen Schulden per Insolvenzplan befreien kann, wenn er zuvor keinen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung gestellt hat.
Zwangsräumungen in Hamburg
Hier der Hinweis auf die Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Rose (DIE LINKE) vom 26.10.20 und Antwort des Senats – Betr.: Zwangsräumungen in Hamburg: Bürgerschafts-Drucksache 22/1905
„Schufa und anderen privaten Auskunfteien den Riegel vorschieben“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (19/24451). Danach soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Einholen von Bonitätsauskünften und das Verlangen von Selbstauskünften bei der Anbahnung von Verbraucherverträgen, die nicht Kredite sind sowie bei Mietverträgen mit Privatpersonen bußgeldbewährt verbietet.
Behörden sollen verpflichtet werden, die Einhaltung des Verbots zu kontrollieren und Verstöße mit Geldbußen zu ahnden. Verbraucherverbänden soll die Möglichkeit eingeräumt werden, gegen Verstöße mit Hilfe von Verbandsklagen vorzugehen. Auskunfteien und deren Vertragspartner sollen dazu verpflichtet werden, die Berechnung von Bonitäten (Scores) transparent und nachvollziehbar offenzulegen und gespeicherte Daten ohne Aufforderung nach spätestens einem Jahr wieder zu löschen.
Quelle: Bundestagsmeldung
Laut Deutscher Bundestag – Tagesordnung und Sitzungsverlauf steht die Verkürzung der Restschuldbefreiung auch diese Woche nicht auf der Tagesordnung des Bundestages… (Dafür aber diesen Freitag, 27.11.2020, das Inkassorecht).
Laut aktuellem Paritätischen Armutsbericht hat die Armutsquote in Deutschland mit 15,9 Prozent (rechnerisch 13,2 Millionen Menschen) einen neuen traurigen Rekord und den höchsten Wert seit der Wiedervereinigung erreicht. Der Paritätische Wohlfahrtsverband warnt in der Studie, dass alles darauf hindeute, dass die Auswirkungen der Corona-Krise Armut und soziale Ungleichheit noch einmal spürbar verschärfen werden.
Der Verband wirft der Bundesregierung eine „armutspolitische Verweigerungshaltung“ vor
Hier der Hinweis auf einen Antrag der LINKE (BT-Drucksache 19/24454). Es geht dabei, den Effekt einer regelmäßigen Bedarfsunterdeckung zu verhindern, der regelmäßig im Juli – dem Monat der jährlichen Rentenanpassung – entsteht: Für Menschen, die seit April 2004 eine Rentenleistung beziehen und auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind, bedeutet das Zuflussprinzip nämlich, dass ihre Grundsicherungsleistung zu Beginn des Monats Juli um den Betrag gekürzt wird, um den sich die ausgezahlte Rente erhöhen wird.
Vgl. dazu auch den Beitrag vom VdK: Bezug von Rente plus Grundsicherung: einmal im Jahr weniger Geld
Die Regelungen zum vereinfachten Zugang zu den Grundsicherungssystemen werden über das Jahresende hinaus bis zum 31. März 2021 verlängert. Die dafür erforderliche gesetzliche Regelung ist vom Deutschen Bundestag beschlossen worden.
Ebenfalls bis zum 31. März 2021 verlängert wurde das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG).
Beide Verlängerungen wurden im Rahmen des Regelbedarfermittlungsgesetzes am 5. November vom Bundestag in 2./3. Lesung beschlossen. Quelle und mehr: Bundesregierung