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Bürgerschaftsdebatte zur Schuldnerberatung in Hamburg

Gestern debattierte die Bürgerschaft über den Antrag Überschuldete Menschen dürfen nicht auf der Strecke bleiben – Schuldnerberatungen stärken! – Drucksache 22/1929.

Es wurde die große Bedeutung der Schuldnerberatung hervorgehoben, etwa

Schuldnerberatung ist in gesellschaftlicher, ökonomischer und sozialer Hinsicht eine sinnvolle Investition, die allen nützt. (Filiz Demirel, Grüne)

„Wir müssen klotzen und nicht kleckern.“ (Andreas Grutzeck, CDU, zur Erhöhung von Mitteln zur Schuldnerberatung)

Dr. Stephanie Rose von den LINKEN

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hamburger arbeit GmbH sucht Berater/in (m(w/d) für die Schuldner-und Insolvenzberatung

Die hamburger arbeit GmbH sucht zur Verstärkung ihres Teams für die Schuldner-und Insolvenzberatung eine/n Berater/in (m/w/d) in Voll-/Teilzeit. Frist: 8.12.2020. Details unter 2020_11_Stellenausschreibung_Schuldnerberatung_115.pdf

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Creditreform zur Überschuldung in Deutschland: „Ruhe vor dem Sturm?“

Creditreform legt den „SchuldnerAtlas Deutschland 2020“ mit diversen Zahlen vor. Bemerkenswert sind die Schlusszitate:

Die langfristigen Perspektiven für die Überschuldungsentwicklung sind besorgniserregend, da die Corona-Pandemie auch eine weitere Polarisierung von Einkommen und Vermögen bewirkt

Ludwig Hantzsch, Leiter der Wirtschaftsforschung bei Creditreform
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AG SBV informiert: Zur Umsetzung des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und Empfehlungen zum Umgang in der Beratungspraxis

Hier der Hinweis auf den Beitrag der AG SBV zur Umsetzung des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und Empfehlungen zum Umgang in der Beratungspraxis.

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Wie mit auslaufenden Scheiternbescheinigungen verfahren?

Die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (19/21981) zieht sich hin. Dies führt dazu, dass die Bescheinigungen nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO sukzessive auslaufen, weil die dortige 6-Monats-Frist verstreichen.

Was tun?

Hier einige Überlegungen.

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„Der Erlass von Kindergeldrückforderungen bei Sozialhilfeempfängern“

Am 23.09.2020 meldeten wir: Finanzgericht Bremen bewilligt PKH für Klage gegen die Ablehnung eines Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung.

Zur Frage ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig (BVerfG 1 BvR 846/19).

Hier der Hinweis auf einen Beitrag von Christian Stahl „Der Erlass von Kindergeldrückforderungen bei Sozialhilfeempfängern„, in dem die BFH-Rechtsprechung mehr referiert, denn entgegengetreten wird.

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Verkürzung der Restschuldbefreiung auf drei Jahre: Wortprotokoll der Anhörung liegt vor, aber weiteres Warten erforderlich

Am 30.9.2020 fand die Anhörung zur Verkürzung der Restschuldbefreiung  (19/21981) statt (siehe BT-Bericht). Inzwischen wurde das lesenswerte Wortprotokoll veröffentlicht, in dem auch noch einmal alle schriftliche Stellungnahmen gebündelt sind.

Laut aktueller Planung der Tagesordnung wird die Verkürzung in der nächsten (Sitzungs-) Woche nicht im Bundestag verhandelt werden.

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Finanztest zu Rest­schuld­versicherungen: „Löch­rig, teuer und oft über­flüssig“

„Wenn Bank­kunden eine Kreditrate nicht mehr zahlen können, soll eine Restschuldversicherung einspringen. Eine aktuelle Unter­suchung der Zeit­schrift Finanztest zeigt aber, dass der Schutz oft über­flüssig und teuer ist und in vielen Fällen nicht greift.

Jeder Fünfte in Deutsch­land hat einen Raten­kredit aufgenommen. Dabei schließen diejenigen, die das Darlehen bei einer Bank aufnehmen, über­durch­schnitt­lich häufig auch eine Rest­schuld­versicherung ab. Sie wollen damit für den Fall vorsorgen, dass sie die Rate wegen langer Krankheit, Arbeits­losig­keit oder gar Tod nicht mehr zahlen können. Doch der Test von Rest­schuld­versicherungen bei 25 Banken zeigt, dass die Versicherungs­bedingungen oft über­raschende Einschränkungen enthalten und der Kredit­schutz sehr teuer erkauft ist.

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LG Wuppertal zum Kreditbegriff nach § 290 InsO

Nicht ungewöhnlich: Einer Schuldnerin wird von der Bank ein Konto gekündigt. Abhebungen konnte die Schuldnerin nicht mehr vornehmen.

Ungewöhnlich: Die Schuldnerin beantragt den Erlass einer einstweiligen Verfügung und reklamiert, dass auf das Konto öffentliche Gelder und Arbeitseinkommen geflossen seien, die unpfändbar seien und zur sofortigen Auszahlung freigegeben werden müssten, um wirtschaftliche Not von ihr und ihren unterhaltsberechtigten Kindern abzuwenden. Das Amtsgericht Düsseldorf ordnete daraufhin durch die oben erwähnte einstweilige Verfügung an, dass die Bank an die Schuldnerin 2.733,99 Euro auszuzahlen hätte, was sodann auch geschah.

Aber dann: Es stellte sich heraus, dass die Angaben der Schuldnerin weitgehend falsch waren, weil die Gelder gerade nicht auf das besagte Konto geflossen waren.

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Bunderat stimmt „Fortentwicklung des Pfändungsschutzkontos“ zu

Update: der Gesetzestext des PKoFoG findet sich unter https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2020/bgbl1_2020_54.pdf#page=12


Der Bundesrat hat heute einer Fortentwicklung des Pfändungsschutzkontos zugestimmt, die der Bundestag am 8. Oktober 2020 beschlossen hatte. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

RA Kai Henning weist in seinem aktuellen Newsletter auf einen bedeutsamen Umstand hin: „Zur sog. „faktischen Unterhaltspflicht“ erfolgte