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RSB-Verkürzungsgesetz: heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht!

Das „Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht“ wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht! BGBl. 2020 I Nr. 67, S. 3328

Damit können ab morgen wirklich alle Anträge bei Gericht eingereicht werden, also auch in den Fällen, in denen das Scheitern des AEV länger als sechs Monate zurückliegt (Artikel 103k Abs. 4 EG-InsO). Achtung: § 2a Verbraucherinsolvenzformularverordnung beachten -> Abtretungsfrist in Anlage 3 anpassen.

Update 3.1.2021: Darstellungen der Änderungen gibt es unter

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Bundessozialgericht: Studienkredit nicht als Einkommen zu berücksichtigen und SGB II-Leistungsbezug möglich

Hier der Hinweis auf das Verfahren Bundessozialgericht, B 4 AS 30/20 R. Dazu entschied das Gericht am 8.12.2020 (aus dem Terminsbericht; Nummerierung und Kursiv durch Verf.):

  1. Die der Klägerin [Studentin] ausgezahlten Raten aus dem Studienkredit waren nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Ein Darlehen stellt nach der ständigen Rechtsprechung des BSG als lediglich vorübergehend zur Verfügung gestellte Leistung kein Einkommen dar.
  2. Dem Leistungsberechtigten muss ein wertmäßiger Zuwachs zur endgültigen Verwendung verbleiben, da nur dann die Hilfebedürftigkeit dauerhaft entfällt. Nach § 11 Abs 1 Satz 2 SGB II aF (jetzt § 11 Abs 1 Satz 3 SGB II) sind zwar „auch Zuflüsse aus darlehensweise gewährten Sozialleistungen, soweit sie dem Lebensunterhalt dienen“, als Einkommen zu berücksichtigen. An einer entsprechenden Regelung für Privatdarlehen fehlt es indessen.
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Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts verkündet

Heute wurde im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts verkündet (BGBl. I Nr. 66, 3229).

Siehe die Darstellung des Bundesrats. Es ist davon auszugehen, dass davon auch die Inkassokosten beeinflusst werden, sprich: sich erhöhen. Vgl. § 4 Abs. 5 RDG-EG, auch wenn freilich die Gleichsetzung von Rechtsanwälten und Inkassounternehmen sehr fragwürdig ist (vgl. dazu nur Stellungnahme Jäckle, Seite 121 des Wortprotokolls BT-Anhörung).

Daher hier eine Übersicht über die neuen gängigen Zahlen.

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Kabinett beschließt Reform des Mietspiegelrechts

Das Bundeskabinett hat am 16.12.2020 die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gemeinsam vorgelegten Regierungsentwürfe für eine Reform des Mietspiegelrechts beschlossen.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt:
„Unser Vergleichsmietensystem ist das Aushängeschild des sozialen Mietrechts in Deutschland.

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Update Koordinierungsstelle SCHULDNERBERATUNG in S-H: Sozialrechtliche und zivilrechtliche Maßnahmen gegen die Folgen der Corona-Pandemie

Hier der Hinweis auf das Papier 2020-12-07_KSB_Info_Corona-Gesetzespaket

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Bertelsmann-Stiftung: „Corona-Helden bleiben beim Einkommen abgehängt“

Ausgerechnet Berufe, die in der zweiten Welle der Corona-Pandemie erneut in den Blickpunkt gerückt sind, haben bei Gehaltserhöhungen das Nachsehen. Das zeigt unsere Studie zur Lohneinkommensentwicklung bis 2025. Den unteren Lohngruppen drohen demnach in den nächsten Jahren gar reale Einkommensverluste. Dagegen vergrößern Beschäftigte mit eher hohen Gehältern ihren Vorsprung. – Quelle und mehr: PM der Stiftung

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Linke: Sonderzahlung für die Ärmsten

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (19/25252), durch eine Sonderzahlung für die Ärmsten soziale Härten in der Pandemie zu vermeiden. Zur Begründung schreibt die Fraktion, Menschen mit wenig Geld wie Hartz-IV-Bezieher, Geringverdiener oder Alleinerziehende seien am stärksten von Einkommensrückgängen beziehungsweise coronabedingten Mehrausgaben betroffen, denn Leiharbeiter, Minijobber und anderweitig prekär Beschäftigte würden am häufigsten entlassen.

Die Bundesregierung soll deshalb unter anderem für das Arbeitslosengeld II und alle weiteren Leistungen, die das Existenzminimum absichern sollen, rückwirkend ab dem 1. März 2020 einen deutlichen Corona-Zuschlag von 100 einführen. Das Kurzarbeitergeld soll einheitlich auf 90 Prozent des Nettoentgelts erhöht werden. Die Kinder- und Jugendarbeit müsse so ausgestattet werden, dass sie auch in Krisenzeiten mit ihren Angeboten erreichbar bleibt. Kündigungen von Mietverträgen aufgrund von pandemiebedingten Mietschulden sollen untersagt werden, verlangt Die Linke. – Quelle: Bundestagsmeldung

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Experten für Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Die von der Bundesregierung geplante Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts stand im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch. Ein ensprechender Gesetzentwurf (19/24445) und ein Antrag der FDP-Fraktion, mit dem die selbstbestimmte Vorsorge in Gesundheitsangelegenheiten gestärkt werden soll (19/24638), standen auf der Tagesordnung der vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Heribert Hirte (CDU) geleiteten Sitzung. Die eingeladenen neun Sachverständigen setzten sich in ihren Stellungnahmen detailliert mit dem komplexen Entwurf auseinander und bewerteten ihn überwiegend positiv. – Quelle und mehr: Bundestagsmeldung

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Bundeskabinett beschließt Gesetz für faire Verbraucherverträge

Das Bundeskabinett hat letzten Mittwoch den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge beschlossen.

Der Regierungsentwurf sieht u. a. folgenden Maßnahmen vor:

  • Bedingungen für die Wirksamkeit längerer Vertragslaufzeiten
  • Bedingungen für die Wirksamkeit automatischer Vertragsverlängerungen
  • Textformerfordernis für Energielieferverträge
  • Dokumentationspflichten für Telefonwerbung

Siehe auch vzbv: Nachbesserungen beim Faire-Verbraucherverträge-Gesetz nötig

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Neue „Düsseldorfer Tabelle“ ab dem 1. Januar 2021

„Die zum 1. Januar 2021 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf verfügbar. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder.

Die Düsseldorfer Tabelle ist Richtlinie und Hilfsmittel für die Bemessung des angemessenen Unterhalts im Sinne des § 1610 BGB und wird von allen Oberlandesgerichten zur Bestimmung des Kindesunterhalts verwandt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gibt sie seit dem 1. Januar 1979 heraus. Ihr Inhalt beruht auf Koordinierungsgesprächen aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Familiengerichtstages e.V.“  – Quelle und mehr: PM OLG Düsseldorf