Unter Bürgerschafts-Drucksache 22/450 ist die Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Jersch, Dr. Stephanie Rose und Olga Fritzsche (DIE LINKE) vom 08.06.20 – Betr.: Strom-, Gas- und Wasserabsperrungen in Hamburg – trotz Corona? nachzulesen.
Antwort zu Frage 10: Laut Auskunft des Grundversorgers Vattenfall Europe Sales GmbH sind Sperrungen und Vollstreckungsverfahren während der wegen der Corona-Pandemie verhängten Beschränkungen ausgesetzt worden. Zahlungsrückstände werden weiterhin angemahnt. Kunden haben gemäß Artikel 240 § 1 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) das Recht, unter bestimmten Bedingungen die Zahlung zu verweigern. In Einzelfällen gewährt die Vattenfall Europe Sales GmbH ihren Kunden auf Anfrage auch weitere Zahlungserleichterungen (wie zum Beispiel Ratenzahlungsvereinbarungen).