Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) hat einen Aufruf „an alle Inkassounternehmen und Mahnanwälte“ zum Forderungseinzug während der Corona-Pandemie veröffentlicht. Daraus:
„Nun ist menschliche und gesellschaftliche Solidarität das Gebot der Stunde! Wir alle sind aufgerufen, das uns Mögliche dafür zu tun, dass die Corona-Krise für alle direkt oder indirekt Betroffenen nicht zur finanziellen Katastrophe wird!
(…) Sie als Inkassounternehmen tragen ebenfalls Verantwortung dafür, dass sich die finanziellen Schwierigkeiten der Betroffenen nicht noch mehr verschärfen als notwendig. Seitens des Europäischen Schuldnerberatungsnetzwerks ECDN wurde bereits ein deutlicher Aufruf an die Gläubigervertreter in ganz Europa gerichtet, den wir ausdrücklich unterstützen. Als in Deutschland tätiges Inkassounternehmen bedeutet dies, für einen befristeten Zeitraum nicht alle juristisch denkbaren Möglichkeiten des Forderungseinzugs auszuschöpfen.“
Die BAG-SB fordert
- Mahnläufe deutlich reduzieren
- Vollstreckungsmaßnahmen aussetzen
- Stundungen gewähren
Bei dieser Gelegenheit aus der Presseerklärung des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) vom 24.3.2020 mit dem Titel „Zahlungsverzug wegen Coronakrise: BDIU rät säumigen Verbrauchern zum offenen Dialog mit dem Inkassounternehmen„: „Wer als Schuldner in der jetzigen Situation eine grundsätzliche Zahlungsbereitschaft vermittele, könne auf entsprechende Vereinbarungen hoffen, damit der jeweilige Vertrag dann zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werde.“