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BAG-SB zur Reform des Restschuldbefreiungsverfahrens: Schuldnerberatung fordert Rechtssicherheit

Die BAG-SB fordert in der heutigen Pressemitteilung Rechtssicherheit im Privatinsolvenzrecht und führt aus:

„Wie das Statistische Bundesamt heute meldet, wurden im August 2020 über 65% weniger Verbraucherinsolvenzen als im Vorjahresmonat eröffnet. „Kein Wunder, denn alle warten auf die angekündigte Verkürzung des Verfahrens“, erklärt Ines Moers, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB). Seit Monaten wird über den Gesetzesentwurf diskutiert, mit dem die Privatinsolvenz von sechs auf drei Jahre verkürzt werden soll. In Erwartung der Verkürzung werden derzeit kaum noch Verbraucherinsolvenzanträge gestellt.

In der Folge sitzen die Beratungsstellen auf einem riesigen Antragsberg, die Insolvenzgerichte und Verwalterbüros bereiten sich auf enorme Antragswellen vor. Selbst Inkassounternehmen und Kreditauskunfteien wie Creditreform warnen anlässlich der jüngsten Überschuldungszahlen vor einer besorgniserregenden Überschuldungsentwicklung.

Die BAG-SB fordert deshalb nun endlich eine zügige Umsetzung des geplanten Gesetzesentwurfes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre. Ein tauglicher Entwurf liege schon seit Februar dieses Jahres vor. Die unklare rechtliche Situation äußere sich seit einigen Wochen inzwischen in einer spürbaren Veränderung des Beratungsklimas. „Seit Wochen steigen in vielen Beratungsstellen die Wartezeiten – und die Frustration“, berichtet die BAG-SB. In Folge der Coronapandemie suchten ganz neue Zielgruppen wie z.B. Solo-Selbständige oder Berufstätige aus bisher „krisenfest“ geltenden Branchen Rat. „Wenn dann keine verbindlichen Lösungswege aufgezeigt oder Insolvenzfälle an die Gerichte übergeben werden können, weil die Gesetzesänderung nicht beschlossen ist, ist das für die ver- und überschuldeten Ratsuchenden und die Beratungskräfte extrem frustrierend“ klagt der Verband.

Während der letzten Monate hatte unter anderem die Inkassobranche versucht, die Verkürzung zu verhindern. Ein zweiter, überarbeiteter Gesetzentwurf der Regierung vom Juli sieht nun deutlich erschwerte Bedingungen für einen wirtschaftlichen Neustart von 7 Millionen Überschuldeten vor. Bei einer Anhörung im Bundestag im September hatten sich die von allen Fraktionen geladenen Experten einhetlig gegen diese Verkomplizierungen und für die schnelle Umsetzung des ersten Entwurfes vom Februar dieses Jahres ausgesprochen. Eine inhaltliche Einigung innerhalb der Regierungskoalition ist offenbar nicht in Sicht. Die ursprünglich geplante Verabschiedung des Gesetzes in der letzten Sitzungswoche des Bundestages wurde verschoben. Der derzeitige Stillstand in den Schuldnerberatungsstellen und der Rechtspflege und die damit verbundene Unsicherheit belastet die Schuldner zusätzlich und verzögert den wirtschaftlichen Neuanfang von Tausenden von Antragstellern.“