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Berechnung des unpfändbaren Betrages bei nur anteiliger/prozentualer Berücksichtigung eines Unterhaltsberechtigten – Teil 2

In Ergänzung zu /?p=16894: Hugo Grote stellt auf seiner Webseite www.judis.info/downloads feine Tools zur Verfügung. Dazu gehört auch die empfehlenswerte Excel-Tabelle: Teilweise Berücksichtigung von Unterhaltspflichten 2019.

Beispiel: Will man etwa nachvollziehen, welche Beträge sich nun genau aus der bemerkenswerten BGH-Entscheidung vom 19.12.19 zum Aktenzeichen IX ZB 83/18 (Betreuungsleistungen eines nicht barunterhaltspflichtigen Elternteils und Kindergeld bilden keine eigenen Einkünfte eines unterhaltsberechtigten Kindes) ergeben, kann dies ein schwieriges Unterfangen sein. Immerhin gibt es drei Unterhaltspflichten mit jeweils unterschiedlichen Berücksichtigungswerten (29%, 35%, 84%).

Mit Hilfe der Excel-Tabelle gelingt dies wie folgt:

Siehe auch Arbeitshilfe von Matthias Butenob in den BAG-SB-Informationen 2020,61.