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Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands begrüßt die Verkürzung der Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahre nachdrücklich

Wir begrüßen die Entscheidung, die Restschuldbefreiung auf drei Jahre zu verkürzen“, so Dr. Christoph Niering, Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands, VID zum Referentenentwurf des BMJV [dazu].

Der VID fordert bereits seit 2012 einen barrierefreien und vereinfachten Weg in die Restschuldbefreiung. Eine Mindestquote solle zudem nicht mehr erforderlich sein. „Eine Erleichterung der Restschuldbefreiung ist unabhängig von der konjunkturellen Lage sinnvoll“, fordert der VID-Vorsitzende.

Teile der Wirtschaft befürchten bei der neuen Regelung negative Auswirkungen auf die Zahlungsmoral. „Unser Berufsverband sieht keine Anzeichen für diese negativen Auswirkungen. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzverfahren ist in den letzten Jahren leicht rückläufig gewesen. Darüber hinaus hat sich das Konsumverhalten der Verbraucher nicht dramatisch verändert, obwohl es so viele günstige Kredite am Markt gibt“, erläutert Niering.

Quelle: https://www.vid.de/pressemitteilung/insolvenzverwalter-begruessen-reformvorschlag-zur-verbraucherinsolvenz/