Im Rahmen des Schuldnerschutzes bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie bei privilegierten Aufrechnungen/Verrechnungen von Sozialleistungen ist der Nachweis des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ von Bedeutung.
Hier daher der Hinweis auf den Beitrag von Senior-Prof. Dr. Dieter Zimmermann auf www.infodienst-schuldnerberatung.de, der auch (am Ende des Beitrags) die Garantiebescheinigung zum Download bereithält.