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BGH zur Insolvenzverwaltervergütung und Einmalzahlung

BGH, Beschluss vom 19. November 2020, IX ZB 10/19:

Eine durch den Schuldner vor Beendigung des Insolvenzverfahrens auf künftige Obliegenheiten der Wohlverhaltensphase geleistete Einmalzahlung geht in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ein.