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Bundesarbeitskreis Insolvenzgerichte e.V zum RegE-Verkürzungsgesetz

Der Bundesarbeitskreis Insolvenzgerichte e.V. hat eine lesenswerte Stellungnahme zum Regierungsentwurf v. 1.7.2020 „Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens“ [mehr zum RegE] veröffentlicht. Daraus:

  • [Es ist] zutreffend u. nachvollziehbar, dass derzeit in Anbetracht der Pandemiefolgen endgültige gesetzliche Lösungen im Bereich des Entschuldungsverfahrens noch nicht getroffen werden können. (…) Allerdings sind Untersuchungsmethode („Evaluation“ bedeutet nicht immer objektive Beurteilungserhebungen) und notwendige Fragestellungen, wie auch zeitliche Methodik, in Verbesserung v. Art.107a S.1 EGInsO –oder in dessen Begründung- genauer festzulegen (…)
  • Der RegE will erstmals mit einem neuen § 295 Abs.1 Nr.5 InsO n.F. i.V.m. einer Neureglung in § 296 Abs.1 a InsO n.F. den Regelungskreis des § 290 Abs.1 Nr.4, 1.Alt., InsO in die Wohlverhaltensphase ziehen und auch noch der amtswegigen Versagung unterwerfen. → Diese Regelung ist vollständig missglückt. (…)
  • [Es] wird begründungslos die noch im RefE vorgesehene Regelung des § 301 Abs. 5 InsO [Anmerkung: S. 1 „Von Auskunfteien zum Zweck der geschäftsmäßigen Auskunftserteilung gespeicherte Informationen über Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiungsverfahren sind binnen eines Jahres zu löschen.“] (…) wieder gestrichen. Nachvollziehbarerweise enttäuscht dies Erwartungen v. SchuldnerInnen und SchuldnerberaterInnen. (…) Dennoch ist zu bedenken, ob eine wirkliche Restschuldbefreiung i.S. der Umsetzung der EU-RL nicht auch eine zeitnahe Löschung der Erteilung erfordert: Eine Streichung der im RefE vorgesehenen Regelung macht in Ansehung der Löschungsfristregelung in § 3 InsOBekVO keinen Sinn. (…)
  • Drei Jahre bis zur Entschuldung, aber vier Jahre Nachhaftung für Verfahrenskosten ? Das erscheint nach wie vor wenig sinnvoll. Darauf weist BAKinso e.V. erneut hin. (…)

Zur ganzen Stellungnahme als pdf.

Siehe auch BAG-SB zum RegE-Verkürzungsgesetz: “Entschuldung nach drei Jahren mit staatlicher Überwachung?”