Das Bundeskabinett hat letzten Mittwoch den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge beschlossen.
Der Regierungsentwurf sieht u. a. folgenden Maßnahmen vor:
- Bedingungen für die Wirksamkeit längerer Vertragslaufzeiten
- Bedingungen für die Wirksamkeit automatischer Vertragsverlängerungen
- Textformerfordernis für Energielieferverträge
- Dokumentationspflichten für Telefonwerbung
Siehe auch vzbv: Nachbesserungen beim Faire-Verbraucherverträge-Gesetz nötig