Der Bundesrat hat heute einen Bundestagsbeschluss zum Inkassorecht gebilligt – siehe Darstellung unter Bundesrat KOMPAKT sowie unsere Meldung Bundestag beschliesst “Verbraucherschutz im Inkassorecht”.
Ob sich sich wirklich um eine „Verbraucherentlastung“ handelt, wird sich weisen. Nach wie vor sollte AG Esslingen, Urteil vom 18.05.2018, Az. 5 C 234/18 und Malte Hartmanns Beitrag zu den „fiktiven“ Inkassokosten zum Standard der engagierten Schuldnerberatung gehören.
Update 3.1.2021: BGBl. I Nr. 67 vom 30.12.2021, S. 3320
Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 03.01.2021