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Bundesrat lehnt Entschließung zur Abschaffung von SGB II-Sanktionen für unter 25jährige ab

Die Länder Berlin und Bremen haben dem Bundesrat einen Antrag vorgelegt, nachdem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Sanktionsvorschriften im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu ändern (BR-Drucksache 358/20). Dabei sollten unter anderem folgende Punkte Gegenstand der Gesetzesänderung werden:

  1. Streichung der Sanktionen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  2. Ausschluss von Sanktionen gegenüber Bedarfsgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen.

Letzen Freitag wurde dieser Antrag abgelehnt (TOP 21)