Die Länder Berlin und Bremen haben dem Bundesrat einen Antrag vorgelegt, nachdem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Sanktionsvorschriften im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu ändern (BR-Drucksache 358/20). Dabei sollten unter anderem folgende Punkte Gegenstand der Gesetzesänderung werden:
- Streichung der Sanktionen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- Ausschluss von Sanktionen gegenüber Bedarfsgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen.
Letzen Freitag wurde dieser Antrag abgelehnt (TOP 21)