Der Bundestag hat am Freitag, 27. November 2020, einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Verbraucherschutz im Inkassorecht (19/20348) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/24735 – Beschlussempfehlung und Bericht; Buchstabe a) zugestimmt. Während die Koalition für das Gesetz stimmte, votierte die Opposition geschlossen dagegen.
Unsterstellt, dass das Gesetz noch im Dezember verkündet werden wird, wird es im Wesentlichen am 1.10.2021 in Kraft treten.
Update 3.1.2021: BGBl. I Nr. 67 vom 30.12.2021, S. 3320
Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 03.01.2021