Der Bundestag hat heute die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens beschlossen. Zu den Details siehe die gestrige Meldung mit der Darstellung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses.
Update 22.12.2020: finale Lesefassung: BR-Drucksache 761/20.
Update 3.1.2021: Darstellungen der Änderungen gibt es unter
Abgelehnt wurden folgende Anträge:
- 19/18681 – B90/Grüne-Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur insolvenzrechtlichen Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Insolvenzfolgen-Abmilderungsgesetz) – 21.04.2020
- 19/25256 – LINKE-Antrag: Soziale Schuldner- und Insolvenzberatung umgehend in ganz Deutschland stärken – 16.12.2020
- 19/25257 – LINKE-Antrag: Verbraucherrechte in der Corona-Krise stärken – 16.12.2020
- 19/25318 – FDP-Antrag: Für schnelle Rechtsklarheit in der Corona-Krise, gegen einseitige Lastenverteilungen im Gewerbemietrecht – 16.12.2020
- 19/25377 – FDP-Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – 16.12.2020
- 19/25378 – B90/Grüne-Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – 16.12.2020
Siehe auch Darstellung des Bundestags.
Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 03.01.2021