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Bundestag beschliesst Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre

Der Bundestag hat heute die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens beschlossen. Zu den Details siehe die gestrige Meldung mit der Darstellung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses.

Update 22.12.2020: finale Lesefassung: BR-Drucksache 761/20.

Update 3.1.2021: Darstellungen der Änderungen gibt es unter

Abgelehnt wurden folgende Anträge:

Siehe auch Darstellung des Bundestags.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 03.01.2021