Der Bundestag hat vorgestern den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (19/20348) nach erster Aussprache zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Ebenfalls im Rechtsausschuss sollen Anträge der FDP-Fraktion mit dem Titel „Inkassokosten senken, Schuldenfallen vermeiden“ (19/20345) und der Linken mit dem Titel „Inkassounwesen beenden – Gesetzliche Maximalkosten einführen“ (19/20547) beraten werden. – Zum Bericht und Plenarprotokoll
Nicht, dass es darauf ankäme, Vizepräsidentin Claudia Roth war spürbar beeindruckt:
Bei dieser Debatte lerne ich richtig viel. (…) Das ist wirklich spannend, da freue ich mich immer. (…) Letzter Redner in der sehr lehrreichen Debatte: (…) Danke für den Begriff „Identitätsdiebstahl“. Den habe ich gelernt. Jetzt weiß ich, was das war, was mir da so passiert ist. (…)