Über das Vermögen eines Schuldner wurde vor etwa einem Jahr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Nun kommt er mit einer frischen Kostenrechnung der Staatswaltschaft zu Ihnen. Vor zwei Monaten wurde er zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 20 EUR (also: 2.400 Euro) mit Auferlegung der Kosten des Verfahrens verurteilt.
Nun verlangt die Staatsanwaltschaft Ermittlungskosten in Höhe von über 17.000 Euro!
Kann es bedeutsam sein, dass die Staatsanwaltschaft schon vor der Insolvenzeröffnung gegen den Schuldner ermittelt hatte?
Gerne zunächst selbst denken und dann hier zum Lösungsvorschlag