Harald Thomé weist in seinem aktuellen Newsletter darauf hin, dass die BA ein neues Praxishandbuch zum Sozialverwaltungsverfahren herausgegeben hat. Er führt aus:
„Dieses Praxishandbuch zeigt dezidiert die Feinheiten des Sozialverwaltungsverfahrens auf. Von der Organisation und Verfahren, Widerspruchsverfahren (Vorverfahren), Klageverfahren, Aufschiebende Wirkung und einstweiliger Rechtsschutz, Rechtsmittelverfahren, Kosten bis zur Qualitätssicherung, Auswertungen und Statistik, insgesamt 111 Seiten. Natürlich stellen die dort vertretenden Positionen die Sicht der BA dar und es gibt eine Reihe Punkte, wo man auch eine andere Position vertreten könnte.
Wenn allerdings das, was dort vorgegeben ist, in der alltäglichen Realität der Jobcenter umgesetzt werden würde, gäbe es eine Menge weniger Rechtsbruch.
Daher ist das Praxishandbuch ein MUSS für jede Praktikerin und jeden Praktiker, die täglich mit dem Jobcenter um korrekte Rechtsanwendung ringen.“