„Wenn Bankkunden eine Kreditrate nicht mehr zahlen können, soll eine Restschuldversicherung einspringen. Eine aktuelle Untersuchung der Zeitschrift Finanztest zeigt aber, dass der Schutz oft überflüssig und teuer ist und in vielen Fällen nicht greift.
Jeder Fünfte in Deutschland hat einen Ratenkredit aufgenommen. Dabei schließen diejenigen, die das Darlehen bei einer Bank aufnehmen, überdurchschnittlich häufig auch eine Restschuldversicherung ab. Sie wollen damit für den Fall vorsorgen, dass sie die Rate wegen langer Krankheit, Arbeitslosigkeit oder gar Tod nicht mehr zahlen können. Doch der Test von Restschuldversicherungen bei 25 Banken zeigt, dass die Versicherungsbedingungen oft überraschende Einschränkungen enthalten und der Kreditschutz sehr teuer erkauft ist.
Erschreckend schlecht ist das Ergebnis beim Schutz im Falle von Arbeitsunfähigkeit. 15 von 25 untersuchten Banken schnitten hier mangelhaft ab. Das liegt vor allem an der Definition von Arbeitsunfähigkeit.
Bei Arbeitslosigkeit zahlen Versicherer nur, wenn sie unverschuldet ist, was Verbraucher aber oft missverstehen. 17 der 25 Banken schneiden für diese Absicherung nur ausreichend oder mangelhaft ab, insbesondere weil die Zeit, in der gezahlt wird, beschränkt ist. Beim Todesfallschutz hingegen erreichten die meisten Banken sehr gute oder gute Ergebnisse. Nicht gezahlt wird nur in wenigen, aber deutlich formulierten Fällen.
Der Test zeigt auch, dass Kunden den schlechten Schutz auch noch teuer bezahlen. Für einen Kredit von 10.000 Euro verlangen die Anbieter bis zu 2280 Euro für die Absicherung der Risiken Tod, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit.
Der Test Restschuldversicherung findet sich in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/restschuldversicherung-ratenkredite abrufbar.“
Quelle: www.test.de
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert angesichts der heute veröffentlichten Untersuchung der Zeitschrift „Finanztest“ zu vielfach mangelhaften Restkreditversicherungen politische Konsequenzen. Nötig sind aus Verbraucherschutzsicht als erster Schritt ein Provisionsdeckel und eine höhere Kostentransparenz. So müsste die Politik die Banken dazu verpflichten, die Kosten der Restschuldversicherung im effektiven Jahreszins auszuweisen. – Quelle und mehr: www.vzbv.de