„Schon seit einiger Zeit beobachtet der AK InkassoWatch, dass Inkassounternehmen versuchen, Forderungen beizutreiben, die im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens eindeutig von der Restschuldbefreiung erfasst waren.
In letzter Zeit häufen sich diese Fälle erkennbar, so dass wir inzwischen vermuten müssen, dass es sich nicht mehr nur die in solchen Fällen gerne aufgeführten “bedauerlichen Einzelfälle” handelt.“
Der AK InkassoWatch bittet deshalb alle Praktiker*innen um Mithilfe und Übersendung von aussagekräftigen (zunächst anonymisierten) Unterlagen. Mehr unter http://inkassowatch.org/forderungsbeitreibung-durch-inkassounternhemen-trotz-erteilter-restschuldbefreiung/