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„Hat der Stromgrundversorger Vattenfall jahrelang zu hohe Mahnkosten verlangt?“

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Rose und Stephan Jersch (DIE LINKE), Bürgerschafts-Drucksache 22/1178. Daraus:

„(…) Allein der Hamburger Grundversorger Vattenfall hat zwischen Oktober 2017 und September 2018 mehr als 603.000 Mahnungen verschickt. Lagen die Mahnkosten im Jahr 2019 noch bei 3,10 Euro, sind sie seit dem 01.01.2020 deutlich niedriger und liegen nur noch bei 1,10 Euro. (…)

Kunden/-innen haben einen Anspruch darauf, zu erfahren, wie der Mahnbetrag sich berechnet. So heißt es in § 17 Absatz 2 Satz 3 Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV), dass „auf Verlangen des Kunden die Berechnungsgrundlage nachzuweisen“ ist. Hintergrund der gesetzlichen Regelung ist,, dass es sich bei den Mahnkosten um einen Schadenersatz handelt. Die Mahnkosten sind also nicht etwa im freien Ermessen des Anbieters, sondern sind begrenzt durch die tatsächlich entstehenden Kosten. (…)

Frage 5: Wie erklärt der Grundversorger Vattenfall die seit dem 01.01.2020 deutlich geringer anfallenden Mahnkosten und wie wurde die Höhe der Mahnkosten aktuell berechnet?“


Wir hatten Vattenfall am 1.7.2020 angeschrieben und folgende Fragen gestellt:

  1. Gilt der neue deutlich verringerte Preis von 1,10 Euro auch rückwirkend, also für Mahnungen vor dem 1.1.2020? Haben Sie also insoweit die Forderungskonten korrigiert?
  2. Wie kommt die deutliche Reduzierung um immerhin 65% zustande? Bitte legen Sie uns die Berechnung der Mahnkosten sowohl für den alten Preis von 3,10 Euro als auch für den neuen Preis von 1,10 Euro dar.

Antwort von Vattenfall: „Die Mahnkosten werden nicht rückwirkend berechnet, sondern erst ab dem Tag der Veröffentlichung. Die Höhe der Mahnkosten sind eine Interne Regelung, welche von Vattenfall festgelegt wird.“


Siehe dazu auch