Hier der Hinweis auf Twitter-Meldungen von Heribert Hirte (CDU) uns seinem Team:
- „Koalition einigt sich auf Gesetz zur #Restschuldbefreiung mit rückwirkendem Inkrafttreten zum 1. Oktober.“
- „Eine wichtige Nachricht für die Schuldnerberatung in unserem Land, dazu werden Verbraucher und Unternehmer mit den Blick auf die Fristen dauerhaft gleich behandelt“
- „Ist schon raus, wann der Bundestag über die Reform der Restschuldbefreiung entscheidet?“ – „Geplant ist nächste Woche.“
Damit wurde der Aufruf zum Regierungsentwurf von Ahrens/Graeber/Grote pp, in dem die Ungleichbehandlung von Verbrauchern und Unternehmen angeprangert wurde („Der Regierungsentwurf will die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens für Verbraucher bis zum 30. Juni 2025 befristen und eine Entfristung von einer Evaluation zum 30. Juni 2024 abhängig machen. Darin kommt ein vollkommen unangebrachtes Misstrauen gegenüber den Verbraucherrinnen und Verbrauchern zum Ausdruck. Es wird zudem eine soziale Differenzierung mit einer Tendenz zur Diskriminierung geschaffen.“) und auch die kritischen Rückmeldungen in der Anhörung vom 30.09.2020 (Wortprotokoll) aufgefriffen.
Update 11.12.2020: siehe auch die gestrige Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion
Update2, 11.12.2020: RSB-Verkürzung: Entscheidung des Bundestags am Donnerstag, 17.12.2020 (TOP 12)