Das Statisische Bundesamt hat die Zahl der Insolvenzanträge des ersten Halbjahres 2020 veröffentlicht. Demnach meldeten 27.992 Verbraucher/innen im 1. Halbjahr 2020 Insolvenz an. Das waren 14,5 % weniger als im Vorjahreszeitraum. Es gab 8.729 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen (minus 4%).
Das Bundesamt erläutert:
Der große Rückgang an Insolvenzanträgen von Verbraucherinnen und Verbrauchern erklärt sich zum einen durch den eingeschränkten Betrieb der zuständigen Insolvenzgerichte während der Corona-Pandemie und einer damit verlängerten Bearbeitungszeit. Zum anderen haben Verbraucherinnen und Verbraucher vermutlich den Zeitpunkt ihres Insolvenzantrages aufgrund der Corona-Pandemie zeitlich nach hinten verschoben.
Anmerkung: Die vorgenannte Verschiebung ist wohl weniger Corona geschuldet, als dem Gesetzesvorhaben Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und 19/21981.
Quelle: PM des Statistischen Bundesamtes