Hier die „Handlungsempfehlung für die Gerichtsvollzieher der Hamburger Amtsgerichte in Zeiten von Corona„
Es wurde uns des Weiteren mitgeteilt, „dass die Ausbringung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen bzw. Pfändungs- und Einziehungsaufträgen von diesen Einschränkungen derzeit nicht betroffen ist.“