Hier der Hinweis auf Landgericht Osnabrück, Urteil v. 29.04.2020 – Az.: 18 O 400/19.
Der Tenor: „Die Beklagte wird verurteilt, es (…) zu unterlassen, Verbraucher (…) mit dem Hinweis „Sorgen Sie für eine fristgerechte Zahlung, um … Auswirkungen auf Ihre Kreditwürdigkeit zu vermeiden.“ zum Ausgleich einer Geldforderung aufzufordern.“